Art. 7 LIVA dal 2024
Art. 7 Luogo della fornitura
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2 È considerato luogo della fornitura di energia elettrica in condotte, di gas mediante la rete di distribuzione del gas naturale e di teleriscaldamento quello in cui il destinatario ha la sede della sua attivit economica o uno stabilimento d’impresa per cui viene effettuata la fornitura, oppure, in assenza di tale sede o stabilimento, il luogo nel quale l’energia elettrica, il gas o il teleriscaldamento sono effettivamente utilizzati o consumati. (1)
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(2) Introdotto dal n. I della L del 30 set. 2016, in vigore dal 1° gen. 2018, la lett. b entra in 1° gen. 2019 (RU 2017 3575; FF 2015 2161).
Art. 7 Legge sull’IVA (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2001 107 | AGVE 2001 107 S.464 2001 Schätzungskommission nach Baugesetz 464 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer. Lediglich die tatsächlich... | Anschluss; Anschlussgebühr; Leistung; Mehrwertsteuer; Anschlussgebühren; Fläche; Lieferung; Schätzungskommission; Baugesetz; Netto; Einkauf; Gebühr; Betrag; Dienstleistung; Sinne; Leistungsaustausch; Bundesgesetz; MWSTG; Anschlussgebühr; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Entrichtung; Entgelt; Abwassersystem; Erweiterungen; Abgabe |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2001 107 | 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer.schlussgebühr ist mit der Mehrwertsteuer zu belasten. | Anschluss; Anschlussgebühr; Leistung; Mehrwertsteuer; Anschlussgebühren; Fläche; Lieferung; Schätzungskommission; Baugesetz; Netto; Einkauf; Gebühr; Betrag; Dienstleistung; Sinne; Leistungsaustausch; Bundesgesetz; MWSTG; Anschlussgebühr; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Entrichtung; Entgelt; Abwassersystem; Erweiterungen; Abgabe; Neubauten |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 II 488 (2C_1115/2014) | Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). | MWSTG; Vorsteuer; Steuer; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Urteil; Steuerpflicht; Person; Zweck; Recht; Leistungen; Einlageentsteuerung; Entscheid; Tochtergesellschaft; Hauptsitz; Steuerpflichtigen; Bundesgericht; CLAVADETSCHER; Tochtergesellschaften |
140 II 495 (2C_215/2014) | Art. 18 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 und Art. 22 MWSTG; Art. 39 MWSTV; formelle Anforderungen an die rechtsgültige Option für die Versteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen (hier: Turnierbeiträge eines Golfclubs). Das Erfordernis, im Fall der Option im objektiven Sinn die Steuer "offen auszuweisen", ist nicht bloss eine Ordnungs-, sondern eine Gültigkeitsvorschrift (Frage des "Ob"; E. 3.2). Auszuweisen sind Bestand und Höhe der Steuer. Die kombinierte Wissens- und Willenserklärung ist auf der jeweiligen Debitorenrechnung anzubringen (Frage des "Wie"; E. 3.3). Vom "Ausweis" zu unterscheiden ist die "Bekanntgabe", das heisst die Deklaration in der Mehrwertsteuerabrechnung (E. 3.4). | Steuer; MWSTG; Ausweis; Option; Leistung; Rechnung; Person; Mehrwertsteuer; Steuer; Kommission; Recht; Vorsteuer; Versteuerung; Vorsteuerabzug; Leistungen; Höhe; Auslegung; Steuerpflicht; Debitorenrechnung; Sinne; Regel; MWSTV; Gültigkeitsvorschrift; Steuerpflichtigen; Gesetzes; CLAVADETSCHER |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Marti, Schweizer | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht | 2015 |
Regine Schluckebier | [nachfolgend: MWSTG Kommentar] | 2012 |