LFPr Art. 7 - Regioni e gruppi sfavoriti

Einleitung zur Rechtsnorm LFPr:



Art. 7 LFPr dal 2024

Art. 7 Legge sulla formazione professionale (LFPr) drucken

Art. 7 Regioni e gruppi sfavoriti

La Confederazione può promuovere provvedimenti nel settore della formazione professionale a favore di regioni e gruppi sfavoriti.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2015.138Entscheid Art. 839 ZGB (SR 210): Bei einem Grundstück, das dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dient, handelt es sich um Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 839 ZGB. Somit kann es nicht mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belastet werden. Von einer uneingeschränkten Anlehnung an die Terminologie des öffentlichen Rechts ist bei der Anwendung von Grundstück; Verwaltungsvermögen; Aufgabe; Beklagten; Sinne; Grundstücks; Bauhandwerkerpfandrecht; Recht; Grundstücke; Sachen; Staat; Qualifikation; Handelsgericht; Ständerat; Verwaltungsvermögens; Bundesgericht; Rechtsprechung; Staates; Entscheid; Zwecke; Bahnhof; Eisenbahnverkehr; Generalunternehmerin; Gleis; Parteien
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.