Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 6a SVG vom 2024

Art. 6a Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 6a Sicherheit der Strasseninfrastruktur (1)

1 Bund, Kantone und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung.

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3 Bund, Kantone und Gemeinden analysieren ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen und erarbeiten eine Planung zu deren Behebung.

4 Der Bund und jeder Kanton ernennen eine Ansprechperson für die Belange der Verkehrssicherheit (Sicherheitsbeauftragter). (3)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447), mit Ausnahme der Abs. 1, 3 und 4 in Kraft seit 1. Juli 2013.
(2) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. März 2023, mit Wirkung seit 1. Okt. 2023 (AS 2023 453; BBl 2021 3026).
(3) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023, in Kraft seit 1. Okt. 2023 (AS 2023 453; BBl 2021 3026).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.298-Tempo; Lärm; Verkehr; Strasse; Verkehrs; Strassen; Belag; Temporeduktion; Lärms; Beläge; Kirchrain; Belags; Geschwindigkeit; Bachstrasse; Massnahme; Hägendorf; Bundes; Allerheiligenstrasse; Belägen; Lärmsanierung; Massnahmen; Höchstgeschwindigkeit; Einbau; Gemeinde; Immissionsgrenzwert
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