SCC Art. 694 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 694 SCC from 2024

Art. 694 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 694 7. Rights of way a. Necessary right of way

1 Where a landowner does not have adequate access from his or her land to a public thoroughfare, he or she has the right to require his or her neighbours to grant him or her the necessary right of way in exchange for full compensation.

2 This right is in the first place exercised against the neighbour who, in the light of existing ownership and access circumstances, may most reasonably be expected to grant such right of way, and secondly in respect of the neighbour for whom it is least damaging.

3 When determining the route of a right of way, the interests of both parties must be taken into consideration.


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Art. 694 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150052Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Berufung; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Recht; Zufahrt; Massnahme; Vorinstanz; Anspruch; Parzelle; Grundstücks; Entscheid; Notweg; Kat-Nr; Einfahrt; Parteien; Tankstelle; Strasse; Auflage; Urteil; Berufungsklägerin; Massnahmen; Berufungsverfahren; Granitblöcke; Sinne; Berufungsbeklagte; Granitsteine; Verfahren; ührt
ZHLB110023Notweg, Ablösung Dienstbarkeit, Schonende Ausübung; Privates Wissen des GerichtsBeklagten; Platten; Zugang; Grundstück; Wiese; Wiesenweg; Treppe; Interesse; Widerklage; Parteien; Bezirksgericht; Klage; Recht; Streit; Grundstücke; Berufung; Zimmer; Meter; Notweg; Löschung; Sicht; Klägers; Fotos; Garten; Rampe; üngliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/64Urteil Strassenrecht, Art. 2 Abs. 2, Art. 8 Abs. 3 und Art. 14 StrG (sGS 732.1), Art. 19 Abs. 1 RPG (SR 700).Voraussetzungen zur Umklassierung eines Gemeindewegs 2. Klasse in eine Gemeindestrasse 3. Klasse zwecks Sicherung der strassenmässigen Erschliessung im Interesse von Land- und Forstwirtschaft. Nicht erforderlich ist, dass die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Einräumung eines Notwegrechts erfüllt sind (Verwaltungsgericht, B 2012/64). Grundstück; J-weg; Gemeinde; Beschwerde; Klasse; Quot; Gemeindestrasse; Strasse; Grundstücks; Vorinstanz; J-wegs; Beschwerdegegner; Strassen; Erschliessung; Umklassierung; Entscheid; Zufahrt; Interesse; Assek-; Recht; Gemeindestrassen; Gebäude; Assek-Nr; Rekurs; Motorfahrzeugverkehr; Beschwerdebeteiligte
AGAGVE 2000 5B. Sachenrecht5 Art. 694 ZGB; Notwegrecht.Ist die notwegsbelastete Parzelle überbaut, hat sich der Notwegsberechtigte grundsätzlich in den von ihm beanspruchten Grundstücksteil einzukaufen (E. 5).Analoge Anwendung der enteignungsrechtlichen Kostenverteilungsregelnim erstinstanzlichen Notwegprozess (Erw.... Notweg; Grundstück; Beklagten; Entschädigung; Vorinstanz; Apos; Notwegrecht; Grundstücks; Enteignete; Einkauf; Recht; Obergericht; Enteignung; Verkehrswert; Landwert; Parteien; Begehren; Enteigneten; Servitut; Parteikosten; Verfahren; Einräumung; Notwegrechts; Kommentar; Differenz; Zivilrecht; überbauten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 17 (5A_307/2023)
Regeste
Art. 694 Abs. 1 ZGB ; Anspruch auf einen Notweg; zur Frage der Anrechenbarkeit des missbräuchlichen Verhaltens des für die Abgeschnittenheit verantwortlichen früheren Eigentümers. Dem Erben des Eigentümers, der die Abgeschnittenheit verursacht hat, kann die von seinem Rechtsvorgänger bewusst geschaffene Wegnot nicht entgegengehalten werden (E. 4).
étaire; été; état; était; écessité; écessaire; Intimée; Enclave; Enclavement; Arrêt; -fonds; éder; évrier; éré; écité; édé; Cette; éhicule; étant; écision; éposée; érieurement; élibéré; Accès; érité; -même; éhicules; écitée; Tribunal; -après:
136 III 130 (5A_500/2009)Art. 694 ZGB; Notweg für ein überbautes Grundstück; Verhältnis zwischen privatem Notwegrecht und öffentlichem Erschliessungsrecht. Die rechtskräftige Feststellung der zuständigen Behörden, dass nach öffentlichem Recht eine hinreichende Zufahrt zu einem Grundstück besteht, ist Ausgangspunkt der gerichtlichen Beurteilung der Wegenot im Sinne von Art. 694 ZGB. Das Zivilgericht hat in solchen Fällen nur zu prüfen, ob auf Grund sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls die privatrechtlich definierte Wegenot beseitigt ist oder nicht (E. 2-5). Notweg; Zufahrt; Grundstück; Parzelle; Recht; Wegenot; Notweges; Einräumung; Erschliessung; Urteil; Beschwerde; Baubewilligung; Anspruch; Beschwerdegegner; Treppe; P-strasse; Parkplätze; Notwegrecht; Sinne; Eigentümer; Bundesgericht; Treppen; Strasse; Einstellhalle; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Robert HaabZürcher Kommentar1977