LD Art. 69 - Inizio dell’obbligazione doganale

Einleitung zur Rechtsnorm LD:



Art. 69 LD dal 2023

Art. 69 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 69 Inizio dell’obbligazione doganale

L’obbligazione doganale sorge:

  • a. nel momento in cui l’ufficio doganale accetta la dichiarazione doganale;
  • b. se l’ufficio doganale ha accettato la dichiarazione doganale prima dell’introduzione delle merci, nel momento in cui le stesse vengono condotte oltre il confine doganale;
  • c. se la dichiarazione doganale è stata omessa, nel momento in cui le merci vengono condotte oltre il confine doganale, utilizzate o consegnate per altri scopi (art. 14 cpv. 4), consegnate fuori del periodo stabilito (art. 15) oppure, se tali momenti non possono essere determinati, quando si accerta l’omissione; oppure
  • d. se la dichiarazione doganale è stata omessa all’atto dell’uscita da un deposito franco doganale, nel momento in cui le merci ne escono o, se tale momento non può essere determinato, quando si accerta l’omissione.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 69 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHNP160033ForderungVerein; Berufung; Vereins; Vertrag; Vorinstanz; Beklagten; Recht; Vereinspräsident; Geschäft; Vereinszweck; Vertretungsmacht; Vorstand; Verfahren; Entscheid; Urteil; Klage; Vereinspräsidenten; Vertretungsbefugnis; Berufungsklägerin; Parteien; Berufungsverfahren; Unterschrift; Meilen; Magnettafel
    ZHNG110009Anfechtung Kündigung / eventuell ErstreckungBeklagten; Recht; Kündigung; Verfahren; Mietvertrag; Berufung; Vorstand; Mietverhältnis; Parteien; Mietgericht; Hinweis; Winterthur; Entscheid; Anschlussberufung; Mietvertrages; Statuten; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Vertrag; Klage; Rechtsvertreter; Gericht; Person; Verein; Präsident; Beschluss; Bedingungen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVO130022Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Obergerichts; Bestellung; Antrag; Schlichtungsbehörde; Person; Bezirksgericht; Hinwil; Rechtsbeistand; Gesuchs; Entscheid; Kantons; Obergerichtspräsident; Mietsachen; Bezirksgerichts; Gewährung; Anspruch; Paritätische; Präsident; Eingabe; Paritätischen; Gericht; Schlichtungsverfahrens
    LUS 99 380Art. 52 AHVG. Klage gegen die Vorstandsmitglieder eines in Konkurs gefallenen Sportvereins. Passivlegitimation der Vorstandsmitglieder grundsätzlich bejaht (Erw. 3). Aufgaben und Funktionen eines Vereinsvorstandes. Die Verantwortlichkeit eines Vereins richtet sich nach Art. 55 ZGB. Ob ein Mitglied des Vorstandes für die Verletzung der Abrechnungs- oder Beitragszahlungspflicht des Vereins subsidiär zur Rechenschaft gezogen werden kann, hängt von seiner durch die Statuten zugewiesenen Verantwortlichkeit oder seinen konkreten Aufgaben ab, die er innerhalb des Vorstandes wahrgenommen hat (Erw. 5).Verein; Organ; Vereins; Haftung; Person; Arbeit; Organe; Arbeitgeber; Recht; Personen; Verantwortlichkeit; Pflicht; Vereinsrecht; Gesellschaft; Abteilung; Sinne; Bezug; Vorstand; Statuten; Schaden; Arbeitgebers; Rechtsprechung; Aufgabe; Organisation; Regelung; Präsident; Vereines; Pflichten; Geschäftsführung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 II 646 (2C_745/2015)Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3). Ausfuhr; Verfahren; Veredelung; Veranlagung; Einfuhr; Frist; Gesuch; Person; Zollpflichtige; Verfahrens; Bewilligung; Zollanmeldung; Berichtigung; Ausfuhrfrist; Veranlagungsverfügung; Phase; Nichterhebung; Verfügung; Sachverhalt; Entscheid; Einfuhrzollabgabe; Nichterhebungsverfahren; Abschluss; Annahme; MWSTG; Abrechnung; Lohnveredelung; Ausfuhren; Recht
    141 III 195Art. 699 Abs. 1 ZGB; Betreten von Wald und Weide; richterliches Verbot. Richterliche Verbote erwachsen nicht in materielle Rechtskraft. Sie können von einem beschuldigten Störer in einem allfälligen Strafverfahren angefochten werden, so dass deren Rechtmässigkeit vom Gericht zu überprüfen ist (E. 2.2). Bewirtschaftungsweg, der zuerst über eine Weide (Dauerwiese) und danach über eine extensiv genutzte Wiese (Ökowiese) führt, bevor er in den Wald einmündet. Den Zutritt zum Bewirtschaftungsweg nur deshalb zu verbieten, weil das angrenzende Land auf einem kurzen Wegabschnitt eine extensiv genutzte Wiese ist, widerspricht Sinn und Zweck von Art. 699 Abs. 1 ZGB. Das richterliche Verbot, welches das Betreten des Bewirtschaftungswegs untersagt, verstösst daher gegen Art. 699 Abs. 1 ZGB (E. 2.3-2.8). Verbot; Recht; Wiese; Weide; Bewirtschaftungsweg; Verbots; Übertretung; Betreten; Grundstück; Urteil; Recht; REY/STREBEL; Kantons; Luzern; Zutritt; Bundesgericht; Vorinstanz; MEIER-HAYOZ; Dauerwiese; Sachbeschädigung; Sache; STEINAUER; GÖKSU; Direktzahlungen; Hinweis; Sachen; Verbote; Zweck; Eigentümer

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4667/2020Zölleühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Bundes; Urteil; Zollanmeldung; Fahrzeuge; Einfuhr; Zollstelle; Verfahren; Person; Abgabe; Anmeldung; Recht; BVGer; Empfänger; Zollveranlagung; Busse; Transitverfahren; Vorinstanz; Schweiz; Spediteurin; Bundesverwaltungsgericht; Abgaben; Zeitpunkt; Grenze; Automobilsteuer
    A-584/2020ZölleObjekt; Objekte; Vorinstanz; Beweis; Schweiz; Verfahren; Recht; Beschlagnahme; Einfuhr; Urteil; Bundes; Zollpfand; Verfahren; Gutachten; Verfügung; Recht; Schätzung; BVGer; MWSTG; Verdacht; Forderung; Abgabe; Freigabe; Sicherstellung; Einfuhrsteuer; Sinne

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.59Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB)Beschuldigte; Beschuldigten; Zollbeamtin; Bundes; Messe; Amtshandlung; Verfahren; Carnet; Zolls; Urteil; Verfahrens; Recht; Zollstelle; Apos;; Gericht; Bundesstrafgericht; Täter; Bundesstrafgerichts; Hinderung; Handlung; Befehl; Verfahrenskosten; Berufung; Standort; Modell; Autobahn; Kammer

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    HeiniBasler 6.Auflage2018
    Geiser, Scherrer, HeiniBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2014