Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 682

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 682 ZGB vom 2024

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Art. 682 (1)

1 Miteigentümer haben ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Nichtmiteigentümer, der einen Anteil erwirbt. Machen mehrere Miteigentümer ihr Vorkaufsrecht geltend, so wird ihnen der Anteil im Verhältnis ihrer bisherigen Miteigentumsanteile zugewiesen. (2)

2 Ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Erwerber haben auch der Eigentümer eines Grundstückes, das mit einem selbständigen und dauernden Baurecht belastet ist, an diesem Recht und der Inhaber dieses Rechts am belasteten Grundstück, soweit dieses durch die Ausübung seines Rechtes in Anspruch genommen wird.

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(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, in Kraft seit 1. Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).
(3) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), mit Wirkung seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

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Art. 682 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150113GrundbuchsperreVerfahrensbeteiligte; Miteigentum; Verfahrensbeteiligten; Grundbuch; Staatsanwaltschaft; Miteigentumsanteil; Kantons; Verfügung; Miteigentumsanteile; Grundstücke; Recht; Einziehung; Grundbuchsperre; Erwerb; Beschlagnahme; Gericht; Zwangsmassnahme; Voraussetzungen; Zahlungsversprechen; Errungenschaft; Vermögenswerte; Ersatzforderung; Gemeinde; Grundbuchamt; Begründung; Wesentlichen; Güterstand
ZHPS140220Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen vom 18. August 2014 (CB140014)Verwertung; Betreibung; Miteigentum; Grundstück; Verfügung; Miteigentumsanteil; Pfändung; Vorinstanz; Betreibungsamt; SchKG; Versteigerung; Forderungen; Recht; Miteigentumsanteile; Vorkaufsrecht; Pfändungen; Ausführungen; Grundstückes; Betreibungen; Verwertungsbegehren; Miteigentümer; Verfahren; Rechtskraft; Bundesgericht; Konkurs; Gläubiger; Schulden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180002AufsichtsbeschwerdeGrundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Aufsicht; Entscheid; Miteigentum; Beschwerde; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Begehren; Verfügung; Kantons; Verwaltungskommission; Eintragung; Obergerichts; Aufsichtsbeschwerde; Miteigentumsanteils; Aufsichtsbehörde
SGII/1-2009/4Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem Baurecht; Erwerb; Baurechts; Recht; Grundstück; Vorkaufsrecht; Ortsgemeinde; Verfahren; Bewilligung; Pacht; Eigentümer; Gebäude; Gewerbe; Erwerber; Vorkaufsrechts; Bodenrecht; Ausübung; Erwerbs; Selbstbewirtschafter; Grundstücks; Stamm; Stammgrundstücks; Entscheid; Grundstücke; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 217 (5A_127/2019)
Regeste
Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6).
Vorkaufsrecht; Grundstück; Baurecht; Zeitpunkt; Grundbuch; Baurechts; Vorkaufsfall; Miteigentum; Miteigentums; Urteil; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Miteigentümer; Auslegung; Eintragung; Eigentümer; Baurechtsgrundstück; Gewerbe; STEINAUER; Gesetzes; Vertrag; Person; Zweck; Vorkaufsrechts; Bodenrecht; Eigentum; Voraussetzung; Grundstücks
137 III 293 (5A_664/2010)Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Käufer; Klage; Miteigentumsanteils; Erben; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag; Sinne; Frist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1995
- Bern1975