Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 68

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 68 ZGB vom 2025

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Art. 68 Ausschliessung vom Stimmrecht

Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrechte ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Vereine anderseits.


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Art. 68 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP230011Negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKGVorinstanz; Recht; Stockwerkeigentümer; Rechtsanwalt; Verfahren; Betreibung; Beklagten; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Entscheid; Gerichtsschreiber; Verwalter; Urteil; Bezirksgericht; Erwägung; Verfügung; Frist; Parteien; Beschwerdeverfahren; Verwaltung; Protokoll; Vertretung; Erwägungen; Ziffer; Reglement; Gerichtsschreiberin; Klage; Bundesgericht; Ersatzrichter
ZHRV190003VollstreckungGesuch; Stockwerk; Recht; Gesuchsteller; Stockwerkeigentümer; Beschluss; Zirkularbeschluss; -strasse; Gesuchsgegner; Hecke; Vollstreckung; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Grundstück; Verfahren; Urteil; Beschlussfassung; Gesuchstellers; Rechtsanwalt; Tiefgarage; Beschwerdeverfahren; Vollmacht; Verwalter; Miteigentümer; Gericht; Tatsachen; Grenze; Miteigentum; Entscheid; Bezug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.61 (AG.2020.53)StockwerkeigentumStockwerkeigentümer; Zivilgericht; Stockwerkeigentümerin; Recht; Vergleich; Zivilgerichts; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Entscheid; Klage; Stockwerkeigentümerversammlung; Beschluss; Versammlung; Vergleichs; Verwaltung; Drittpersonen; Zivilgerichtsentscheid; Teilnahme; Rechtsanwalt; Beschwerde; Textstelle; Feststellung; Beschlussfassung; Gericht; Jurist; Basel; Juristen; Reglement
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 217 (5A_127/2019)
Regeste
Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6).
Vorkaufsrecht; Grundstück; Baurecht; Zeitpunkt; Grundbuch; Baurechts; Vorkaufsfall; Miteigentum; Miteigentums; Urteil; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Miteigentümer; Auslegung; Eintragung; Eigentümer; Baurechtsgrundstück; Gewerbe; STEINAUER; Gesetzes; Vertrag; Person; Zweck; Vorkaufsrechts; Bodenrecht; Eigentum; Voraussetzung; Grundstücks
144 III 88 (5A_698/2017)Art. 736 Abs. 1 ZGB; sachenrechtliche Typenfixierung im Streit um den Verlust des Interesses an der Grunddienstbarkeit; Erheblichkeit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung. Die Eigentümerin des herrschenden Grundstücks kann sich der Löschung des als Grunddienstbarkeit eingetragenen Parkplatzbenutzungsrechts nicht mit dem Argument widersetzen, dass sie die Parkplätze gegen Entgelt Dritten zur Verfügung stellen will (Prinzip der Typenfixierung; E. 5.2). Daran ändert nichts, dass das herrschende Grundstück mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung belastet ist, wonach auf dem dienenden Grundstück für ein anderswo gelegenes Mehrfamilienhaus eine Anzahl Besucherparkplätze zur Verfügung stehen muss (E. 5.3). Grundstück; Grunddienstbarkeit; Grundstücks; Parkplatz; Grundbuch; öffentlich-rechtliche; Eigentums; Eigentumsbeschränkung; Recht; Urteil; Parkplätze; Verfügung; Mehrfamilienhaus; Eigentümer; Nutzniessung; Typenfixierung; öffentlich-rechtlichen; Löschung; Interesse; Parkplatzbenutzungsrecht; Eigentümerin; Parkplatzbenutzungsrechts; Besucherparkplätze; Benutzungsrecht; Parkplatzes; Liegenschaft; Berufung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2536/2018EnteignungNürensdorf; Überflug; Liegenschaft; Lärm; Recht; Studie; Vorinstanz; Piste; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Minderwert; Quot;; Flughafen; Schaden; Anflug; Grund; Korridor; Flugzeug; Ostanflüge; Höhe; Enteignung; Beweis; Verfahren; Rechtsprechung; ESR-Studie; Daten; Hinsicht
A-2566/2019NationalstrassenLärm; Bundes; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Massnahme; Massnahmen; Hofmätteli; Verkehr; Urteil; Alpnach; Projekt; Hofmättelistrasse; Verkehrs; Entschädigung; Liegenschaft; Recht; ASTRA; Vollanschluss; Lärms; Kanton; Plangenehmigung; Lärmschutz; Industrie; Nationalstrasse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Scherrer, Schweizer, Heini Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht2002