VwVG Art. 68 -

Einleitung zur Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 68 VwVG vom 2022

Art. 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 68 III. Entscheid

1 Tritt die Beschwerdeinstanz auf das Revisionsbegehren ein und erachtet sie es als begründet, so hebt sie den Beschwerdeentscheid auf und entscheidet neu.

2 Im übrigen finden auf die Behandlung des Revisionsbegehrens die Artikel 56, 57 und 59–65 Anwendung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2022/339écision; ’OVAM; éclamation; écembre; écisions; ériode; Assurée; ’assurée; évrier; LPA-VD; ’intéressée; élai; ’assurance; Objet; ’elle; ’au; ômage; était; édure; ’objet; Assurance-maladie; ’intimé; électronique; ’être; ’office
VDML/2019/29-écisions; Court; étence; «order; Division; çais; «order»; écembre; érieure; Justice; Chancery; Intimée; érieurement; Division»; «High; ègle; écutoire; éfendeur; épens; Ordre; Appel; écution; Exécution; Défendeur; élai; édure

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 Ib 569Art. 164 Abs. 3 MO, Art. 1 Abs. 1 ZSG; Unterstellung von Bauvorhaben des Zivilschutzes unter das kantonale Baubewilligungsverfahren. Aus Art. 164 Abs. 3 MO und Art. 1 Abs. 1 ZSG lässt sich nicht herauslesen, dass Zivilschutzbauten von der kantonalen Baubewilligungspflicht ausgenommen seien (E. 3). Eine solche Befreiung ergibt sich auch nicht aus dem Sinn und Zweck der gesamten Zivilschutzgesetzgebung (E. 4), noch drängt sie sich aufgrund einer Interessenabwägung auf (E. 5). Zivilschutz; Bundes; Anlagen; Landes; Verfahren; Landesverteidigung; Baubewilligung; Schutz; Stadt; Bewilligung; Recht; Kanton; Baute; Bundesgesetz; Zivilschutzanlage; Verfahrens; Entscheid; Raumplanung; Aufgabe; Zweck; Bauten; Baubewilligungsverfahren; Zivilschutzbauten; Bundesgesetzes; Zivilschutzgesetz; Bundesamt
113 Ib 53Führerausweisentzug; analoge Anwendung von Art. 68 StGB auf Administrativmassnahmen. 1. Auf das Verfahren vor den kantonalen Instanzen kommt nicht das VwVG, sondern das kant. Verfahrensrecht zur Anwendung (E. 2). 2. Art. 68 Ziff. 2 StGB ist bei der Festsetzung der Dauer von Führerausweisentzügen analog anzuwenden; eine "Zusatzmassnahme" ist anzuordnen, wenn die neue Verkehrsregelverletzung vor der erstinstanzlichen Entzugsverfügung begangen und allfällige Beschwerden später von der Rechtsmittelinstanz abgewiesen wurden. Sind die massgeblichen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung teilweise vor bzw. nach einem früheren erstinstanzlichen Ausweisentzug begangen worden, so kommt nur eine "Gesamtmassnahme" in Betracht; für die Verkehrsregelverletzung, welche zeitlich nach der früheren Massnahmeverfügung liegt, darf dabei die geltende Mindestentzugsdauer nicht unterschritten werden (E. 3). Führerausweis; Rekurskommission; Entscheid; Urteil; Entzugsverfügung; Strassenverkehrs; Vorinstanz; Recht; Bundesamt; Polizeiwesen; Kantons; Verfahren; Verkehrsregelverletzung; Mindestentzugsdauer; Fahrzeug; Verfügung; Ausweis; Führerausweisentzug; Bundesgericht; Vorfall; Widerhandlung; Massnahmen; Fahrzeugführern; Schiffahrtsamt; Fahrens; Warnungsentzug

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3668/2024Asyl und Wegweisung (Wiedererwägung)Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerde; Wiedererwägung; Wegweisung; Urteil; Vorinstanz; Vollzug; Beschwerdeführers; Schweiz; Wiedererwägungsgesuch; Gesuch; Hinsicht; Gericht; Recht; Mehrfachgesuch; Eingabe; Beschwerden; Wegweisungsvollzugs; Verfahren; Nichteintretensentscheid; Einzelrichter; David; Wenger; Zustimmung; Richterin; Gerichtsschreiber
D-3873/2024Asyl und WegweisungRecht; Revision; Gesuch; Advokat; Gesuchstellende; Parteien; Advokatur; Gesuchstellenden; Parteientschädigung; Bundesverwaltungsgericht; Honorar; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Revisionsgesuch; Urteil; Aufwand; Kostennote; Stunden; Gericht; Dispositiv; Beschwerdeverfahren; Polatli; Wegweisung; Eingabe; Entschädigung; Beschwerdeurteil; Akten; Rechtsbeistands

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.167Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Brasilien. Akteneinsicht (Art. 80b IRSG). Nichteintreten auf Gesuch mangels Vollmacht (Art. 11 VwVG). Revision (Art. 66 VwVG).Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Gesuch; Revision; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Eingabe; Tribunal; Beschwerdeführer/Gesuchsteller; Sachen; Apos;; Frist; Revisionsgesuch; Rückzug; Gerichtsschreiber; Rechtsanwälte; André; Terlinden; Fenner; «Beschwerde; Kostenvorschuss; Bundesgesetz; Verwaltungsverfahren