Obligationenrecht (OR)
Art. 68 OR vom 2024
Art. 68 Allgemeine Grundsätze I. Persönliche
Leistung
Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 68 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200118 | Forderung | über; Vertrag; Partei; Klagten; Beklagten; Liegenschaft; Recht; Vertrags; Parteien; Vermögensübertragung; Klage; Vertretung; Tenvertrag; Zahlung; Architektenvertrag; Duplik; Forderung; Zuzüglich; Übertragung; übertragen; Noven; Inventar; Auftrag; Zahlungen; Tatsache; übertragungsvertrag; Stellung; Aktivlegitimation; Vermögensübertragungsvertrag; Parteientschädigung |
ZH | PS190135 | Konkurseröffnung | Schuldnerin; Konkurs; Beschwerde; Gesuch; Bundesgericht; Konto; Recht; Entscheid; Vertreter; Obergericht; Gläubiger; Aufschiebende; Frist; Gesellschaft; Gläubigerin; Verfügung; Frist; Kostenvorschuss; Vorschuss; Konkursamt; Sinne; Geschäft; Verfahren; Partei; Kantons; Oberrichter; Konkurseröffnung; Urteil; Schuldnerin; Werden |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR180005 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 234 (5A_758/2013) | Art. 17 und 140 Abs. 2 SchKG; Art. 37 Abs. 2 und Art. 40 VZG; Lastenbereinigung. Unterscheidung zwischen Beschwerde und Klage betreffend die Bestreitung des Lastenverzeichnisses (E. 3.1); Pflicht des Betreibungsamtes, das Lastenverzeichnis gemäss dem Ergebnis des Prozesses zu berichtigen oder zu ergänzen (E. 3.2). | Charge; Charges; L'état; Cédule; Hypothécaire; Cédules; Hypothécaires; L'Office; été; Poursuite; Consid; Créance; Poursuites; Créances; Jugement; états; Titre; Avril; Action; Créancière; Tribunal; Suivant; était; Porte; Contre; Poursuivant; Porteur; Plainte; L'autorité; Procès |
129 V 345 | Art. 16 AHVG; Art. 41bis AHVV: Verwirkungsfrist für Verzugszinsen auf ausstehenden AHV/IV/EO-Beiträgen. Die Verwirkungsfrist für Verzugszinsen auf ausstehenden AHV/IV/EO-Beiträgen richtet sich nach derjenigen für die Hauptforderung und beträgt demnach fünf Jahre.
| Verwirkung; Verzugszins; Verjährung; Verwirkungs; Verwirkungsfrist; Recht; Kommentar; Verjährungs; Verzugszinsforderung; Verzugszinsen; Verjährungsfrist; Sozialversicherung; Hinweis; Privatrecht; Regel; Aufl; Ordentliche; Rechtsprechung; Hinweisen; Kommentar]; Analogie; Privatrechtliche; Hauptanspruch; Urteil; AHV/IV/EO-Beiträgen; Grundsatz; Zahlung; Echten; Analogieschluss; Schweizerischen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1341/2015 | Transport de personnes et de marchandises | Transport; Recourant; Recourante; Autorit?; Titre; Obligation; ;autorit?; Personne; Paiement; ?tre; Concern?e; Inf?rieure; F?d?ral; Cours; Billet; Voyage; Conducteur; D?cision; Arr?t; Tribunal; Droit; Suppl?ment; Prise; Entre; Moyen; Consid; Comme; Pr?sent; Monnaie |
A-4523/2009 | Luftfahrt (Übriges) | Beschwerde; Geb?hr; Rechnung; Beschwerdef?hrer; Vorinstanz; Beschwerdef?hrerin; Geb?hren; Bundesverwaltungsgericht; Verf?gung; Verfahren; Stunden; Pr?fung; Rechnungen; Beschwerden; Kostenverf?gung; Leistung; Revision; Aufwand; GebV-BAZL; Urteil; Verfahrens; Abgabe; Edition; Bezahlt; Angefochtene; Partei; Inspektor; Kostenverf?gungen; Zeitaufwand; Kostendeckungs |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
ROLF H. WEBER | Berner Kommentar, 110 ff. Art. OR | 1988 |