Art. 67b b. Kontakt- und Rayonverbot (1)
1 Hat jemand ein Verbrechen oder Vergehen gegen eine oder mehrere bestimmte Personen oder gegen Personen einer bestimmten Gruppe begangen und besteht die Gefahr, dass er bei einem Kontakt zu diesen Personen weitere Verbrechen oder Vergehen begehen wird, so kann das Gericht für eine Dauer bis zu fünf Jahren ein Kontakt- und Rayonverbot verhängen.
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3 Für den Vollzug des Verbots kann die zuständige Behörde technische Geräte einsetzen, die mit dem Täter fest verbunden sind. Diese können insbesondere der Feststellung des Standortes des Täters dienen.
4 Das Gericht kann für die Dauer des Verbots Bewährungshilfe anordnen.
5 Es kann das Verbot auf Antrag der Vollzugsbehörden jeweils um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn dies notwendig ist, um den Täter von weiteren Verbrechen und Vergehen gegen Minderjährige oder andere besonders schutzbedürftige Personen abzuhalten.
(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2055; BBl 2012 8819).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230003 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Privatklägerinnen; Körperverletzung; Freiheit; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Urteil; Wohnung; Verletzung; Verteidigung; Verfahren; Untersuchung; Kantons; Anklage; Gewalt; Fusstritt; Gericht; Winterthur; Einvernahme; Zeugin; ührt |
ZH | SB230279 | Nötigung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Urteil; Berufung; Recht; Vorinstanz; Geldstrafe; Verteidigung; Sinne; Polizei; Nötigung; Tagessätze; Gericht; Anklage; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Bezirksgerichts; Baustelle; Staatsanwaltschaft; Wohnung; Tagessätzen; Urteils; Entscheid; Verfahren; Kontakt; Rechtskraft; Hausfriedensbruch; Verhalten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2021.50 | - | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Gewalt; Nötigung; Gericht; Urteil; Recht; Täter; Aussage; Polizei; Staat; Vergewaltigung; Opfer; Angst; Aussagen; Bundesgericht; Scheidung; Untersuchungshaft; Störung; Druck; Apos; änden |
SO | STBER.2021.8 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Gericht; Recht; Massnahme; Handlung; Urteil; Aussage; Kinder; Handlungen; Beruf; Berufung; Geschädigte; Aussagen; Apos; Verwahrung; Verfahren; Kindern; Staat; Über; Verfahren; Freiheit; Restaurant; Bundesgericht; Geschädigten |