142 III 329 (4A_553/2015) | Art. 261 Abs. 1 OR; Art. 779c ZGB; Übergang des Mietverhältnisses beim Heimfall einer im Baurecht erstellten Baute? Der Heimfall gemäss Art. 779c ZGB bei Untergang des Baurechts ist keine Veräusserung im Sinne von Art. 261 Abs. 1 OR (E. 4). Auch eine analoge Anwendung von Art. 261 Abs. 1 OR kommt - jedenfalls wenn der Heimfall für den Mieter voraussehbar ist - nicht in Betracht, womit der Mietvertrag nicht auf den Grundeigentümer übergeht (E. 5). | Baurecht; Baurechts; Grundbuch; Miete; Heimfall; Mietvertrag; Mieter; Vermieter; Eigentum; Recht; Nutzniessung; Untergang; Kommentar; Vermieterin; Mietverhältnis; Vorinstanz; Veräusserung; Grundeigentümer; Grundstück; Streit; Bundesgericht; Zeitablauf; Übergang; U-Gbbl; Klage; Entscheid; Botschaft; Eigentums; Interessenlage |
116 Ib 241 | Zuständigkeit des Präsidenten der Eidg. Schätzungskommission, vorzeitige Besitzeinweisung (Art. 76 EntG). Streitigkeiten über Vereinbarungen, die nach Eröffnung des Enteignungsverfahrens abgeschlossen werden und deshalb öffentlichrechtlicher Natur sind, sind nicht vom Zivil-, sondern vom Verwaltungsrichter zu beurteilen (E. 2). Über Natur, Umfang und Inhalt der zu enteignenden Rechte entscheidet die Einsprachebehörde. Der Schätzungskommissions-Präsident hat daher weder im Besitzeinweisungsverfahren noch sonst darüber zu befinden, inwieweit und in welcher Form dem Enteigner das Eigentum an der von ihm unter öffentlichem Grund erstellten unterirdischen Baute zu übertragen sei (E. 3). Der Umfang der vorzeitigen Besitzeinweisung bestimmt sich, soweit die Voraussetzungen von Art. 76 EntG erfüllt sind, nach den Enteignungs- und Werkplänen bzw. - bei Enteignungen für Eisenbahnbauten - nach der Plangenehmigungsverfügung (E. 4). Der Schätzungskommissions-Präsident ist auch nicht befugt, im Besitzeinweisungsverfahren über die Bedürfnisse des Bahnbaues und das Bedürfnis zur Einrichtung von Nebenbetrieben zu urteilen; gemäss Art. 40 Abs. 1 lit. a und g des Eisenbahngesetzes entscheidet die Aufsichtsbehörde über solche Anstände (E. 5). | Enteignung; Recht; Enteignungs; Stadt; Schätzungskommission; Präsident; Rechte; Einsprache; Besitzeinweisung; Museumstrasse; Plangenehmigung; Schätzungskommissions-Präsident; Enteigner; Plangenehmigungsverfügung; Enteignungsverfahren; Anlage; Grundstück; Präsidenten; Bahnhof; Über; Betrieb; Schätzungskommissions-Präsidenten; Entscheid; Natur; Baute; Grundstücke; Anlagen; Begehren; Enteignerinnen |