CCS Art. 672 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 672 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Ar b. Indemnisaziun t. 672

1 Sche la zavrada dal material na vegn betg fatga, ha il proprietari dal bain immobigliar da prestar ina indemnisaziun adequata per il material.

2 Sch’il proprietari dal bain immobigliar ha construì da mala fai cun material ester, po el vegnir sentenzi da reparar cumplainamain il donn.

3 Sch’il proprietari dal material era en mala fai cur ch’el ha construì sin in bain immobigliar ester, po l’indemnisaziun vegnir limitada a la valur minimala che la construcziun ha per il proprietari dal bain immobigliar.


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Art. 672 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210222ForderungBeklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig
ZHHG210222ForderungBeklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2011 52AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 207 2011 Gesundheitsrecht und Adoption 207 IX. Gesundheitsrecht und Adoption 52 Zweckentfremdung...Spital; Zweck; Ertrag; Subvention; Zweckentfremdung; Anlage; Anlagen; Spitals; Regierungsrat; Kanton; Leistungsauftrag; Fassung; Bauten; Spitalkonzept; Spitalkonzeption; Subventionsverhältnis; Einrichtungen; Recht; Gesundheitsrecht; Adoption; Verwaltungsgericht; Zweckbindung; Mietzins; Rückerstattung; Bereicherung; Mietvertrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 147 (5A_160/2007)Entschädigung für Bau auf fremdem Boden (Art. 672 Abs. 1 ZGB); gesetzliches Grundpfandrecht. Zur Sicherung der Entschädigung gemäss Art. 672 Abs. 1 ZGB steht dem Anspruchsberechtigten, der mit dem Einverständnis des Grundeigentümers und im Vertrauen darauf gebaut hat, er werde das Grundstück erwerben können, ein - dem Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB) analoges - gesetzliches Pfandrecht zu (E. 4). Bauhandwerker; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Betrag; Urteil; Bundesgericht; Grundeigentümer; Bauhandwerkerpfandrechts; Obergericht; Anspruch; Entschädigung; Pfandrecht; Kanton; Anspruchs; Bauunternehmer; Errichtung; Grundstücks; Ersatzforderung; Zivilsachen; Grundpfandrecht; Sicherung; Anspruchsberechtigten; Bauarbeiten; Gerichtskreis; Begehren; Eintragung; Kantons; Bezahlung
119 II 249Architektenvertrag; Haftung für Überschreitung des Kostenvoranschlags (Art. 398 Abs. 2 OR). Wird die vereinbarte Bausumme infolge eines ungenauen Kostenvoranschlags überschritten, haftet der Architekt bei Verschulden für den dem Bauherrn dadurch entstandenen Vertrauensschaden. Dieser Schaden errechnet sich aus der Differenz zwischen den effektiven Erstellungskosten und dem subjektiven Wert der Baute, der sich aufgrund der Vertragsgrundlage ergibt. Architekt; Schaden; Bauherr; Kostenvoranschlag; Bauherrn; Architekten; Schadens; Mehrwert; Differenz; Beklagten; Vertrag; Vertrauen; Haftung; Kostenvoranschlags; Baute; Betrag; Vertrags; Urteil; Überschreitung; Vertrauensschaden; Erstellungskosten; Baukosten; Berufung; Bausumme; Parteien; Rechnung; Obergericht; Bundesgericht; Vorinstanz; Mehrkosten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heinz ReyBasler Zivilgesetzbuch II2003