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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 66a StGB vom 2024

Art. 66a Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 66a a. Obligatorische Landesverweisung (1)

1 Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5–15 Jahre aus der Schweiz:

  • a. vorsätzliche Tötung (Art. 111), Mord (Art. 112), Totschlag (Art. 113), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115), strafbarer Schwangerschaftsabbruch (Art. 118 Abs. 1 und 2);
  • b. (2) schwere Körperverletzung (Art. 122), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 Abs. 1), Aussetzung (Art. 127), Gefährdung des Lebens (Art. 129), Angriff (Art. 134), Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 zweiter Satz);
  • c. (2) qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 3), Raub (Art. 140), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2–4), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2);
  • d. Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186);
  • e. Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1);
  • f. (2) Betrug (Art. 146 Abs. 1), Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1–3 des BG vom 22. März 1974 (5) über das Verwaltungsstrafrecht) oder Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern oder eine andere Straftat im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben, die mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist;
  • g. Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a), Menschenhandel (Art. 182), Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184), Geiselnahme (Art. 185);
  • h. (6) sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1), sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Schändung (Art. 191), Förderung der Prostitution (Art. 195), Pornografie (Art. 197 Abs. 4 zweiter Satz);
  • i. (2) Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 Abs. 1), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1), vorsätzliche Gefährdung ohne verbrecherische Absicht (Art. 225 Abs. 1), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226), Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen (Art. 226bis), strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 226ter), vorsätzliches Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 Ziff. 1 Abs. 1), vorsätzliche Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 228 Ziff. 1 Abs. 1), Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Art. 229 Abs. 1), Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen (Art. 230 Ziff. 1);
  • j. (2) vorsätzliche Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen (Art. 230bis Abs. 1), Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231), vorsätzliche Trinkwasserverunreinigung (Art. 234 Abs. 1);
  • k. (2) Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 1);
  • l. (10) strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis Abs. 1 und 3), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation (Art. 260ter), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies), Anwerbung, Ausbildung
    und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat (Art. 260sexies);
  • m. Völkermord (Art. 264), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a), schwere Verletzungen der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 (11) (Art. 264c), andere Kriegsverbrechen (Art. 264d–264h);
  • n. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 116 Absatz 3 oder Artikel 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 (12) ;
  • o. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (13) (BetmG);
  • p. (14) Widerhandlung nach Artikel 74 Absatz 4 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 (15) (NDG).
  • 2 Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.

    3 Von einer Landesverweisung kann ferner abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr (Art. 16 Abs. 1) oder in entschuldbarem Notstand (Art. 18 Abs. 1) begangen wurde.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).
    (2) (3)
    (3) (4)
    (4) (7)
    (5) SR 313.0
    (6) Die Berichtigung der BVers vom 28. Nov. 2017, publiziert am 12. Dez. 2017 betrifft nur den französichen Text (AS 2017 7257).
    (7) (8)
    (8) (9)
    (9) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
    (10) Fassung gemäss Anhang Ziff. II 2 des BB vom 25. Sept. 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, in Kraft seit 1. Juli 2021 (AS 2021 360; BBl 2018 6427).
    (11) SR 0.518.12, 0.518.23, 0.518.42, 0.518.51
    (12) SR 142.20
    (13) SR 812.121
    (14) Eingefügt durch Anhang Ziff. II 2 des BB vom 25. Sept. 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, in Kraft seit 1. Juli 2021 (AS 2021 360; BBl 2018 6427).
    (15) SR 121

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 66a Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230294Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Landes; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Verfahren; Verfahren; Hinweis; Staatsanwalt; Sinne; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Hinweise; Über
    ZHSB230227Mehrfache Freiheitsberaubung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Beschuldigte; Berufung; Urteil; Landes; Landesverweisung; Verfahren; Beschuldigten; Bundesgericht; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Sachverhaltsabschnitt; Anklage; Privatkläger; Anklageschrift; Sinne; Entschädigung; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Urteils; Verfahren; Interesse; Sachverhaltsabschnitte; Rückweisung; Schweiz; Gerichtskasse; Bundesgerichts; Privatklägers; Entscheid; Beschimpfung; änkt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2018.00224Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit.Widerruf; Gericht; Landesverweisung; Urteil; Migration; Gewalt; Niederlassungsbewilligung; Freiheitsstrafe; Ausländer; Interesse; Delikte; Sicherheit; Interessen; Schweiz; Verurteilung; Sicherheitsdirektion; Vollzug; Migrationsbehörden; Interessenabwägung; Widerrufsgr; Verbindung; Recht; Verfahren; Delikten; Verwaltungsgericht; Bewilligung
    ZHVB.2018.00095Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Straffälligkeit: Aufgrund der allgemeinen Lage in Afghanistan ist näher abzuklären, ob der Beschwerdeführer auf ein tragfähiges soziales Netz in seinem Heimatland zurückgreifen kann.Gericht; Recht; Schweiz; Beschwerdeführers; Massnahme; Interesse; Urteil; Staat; Bezirk; Busse; Widerruf; Rechtsprechung; Delikte; Aufenthalt; Bezirksgericht; Freiheits; Afghanistan; Freiheitsstrafe; Aufenthalts; Verfügung; Niederlassungsbewilligung; Integration; Diebstahl; Kantons; Hinwil; Interessen; Flüchtling
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-4970/2021Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Landes; Landesverweis; Landesverweisung; Recht; Erlöschen; Gericht; Vollzug; Verfügung; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Urteil; Erlöschens; Ausländer; Feststellung; Aufenthalt; Vollzugs; Rechtsfolge; Vorinstanz; Asylgesuch; Entscheid; Behörde; Vorliegen; önne
    E-5531/2021Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vorinstanz; Flüchtling; Syrien; Wegweisung; Urteil; Wehrdienstverweigerung; Asylgesuch; Person; Vorbringen; Wegweisungsvollzug; Flüchtlingseigenschaft; Landesverweis; Sinne; Behörde; Schweiz; Beschwerdeführers; Militärdienst; Behörden; Gewährung; Verfahren; Relevanz; ürde