Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Der Art. 663a OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 663a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160283aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Konkursitin; Schaden; Pflicht; Beklagte; Parteien; Beklagten; Gesellschaft; Beweis; Interesse; Vereinbarung; Aktien; Verwaltungsrat; Pflichtverletzung; Aktiven; Recht; Interessen; Geschäft; Verantwortlichkeit; Gläubiger; Gericht; Urtei; Bundesgericht; Forderung; Verkauf; Urteil; ätte
ZHHG160037Aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Konkursitin; Schaden; Beklagte; Beklagten; Pflicht; Gesellschaft; Gläubiger; Parteien; Verwaltungsrat; Vereinbarung; Interesse; Verantwortlichkeit; Aktien; Aktiven; Geschäft; Recht; Handlung; Interessen; Zeitpunkt; Forderung; Handlungen; Pflichten; Verkauf
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