Codice civile svizzero (CCS) Art. 66

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 66 CCS dal 2024

Art. 66 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 66 3. Risoluzioni sociali a. Forma

1 Le risoluzioni sociali sono prese dall’assemblea.

2 L’annuenza scritta di tutti i soci ad una proposta è parificata alla risoluzione sociale, quand’anche non sia stata tenuta un’assemblea.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 66 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV190003VollstreckungGesuch; Stockwerk; Recht; Gesuchsteller; Stockwerkeigentümer; Beschluss; Zirkularbeschluss; -strasse; Gesuchsgegner; Hecke; Vollstreckung; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Grundstück; Verfahren; Urteil; Beschlussfassung; Gesuchstellers; Rechtsanwalt; Tiefgarage; Beschwerdeverfahren; Vollmacht; Verwalter; Miteigentümer; Gericht; Tatsachen; Grenze; Miteigentum; Entscheid; Bezug
ZHNP170004BefehlBeklagten; Stockwerke; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Einzelgericht; Beschluss; Berufungs; Garten; Nutzungs; Liegenschaft; Wetterstation; Ersatzvornahme; Installation; Urteil; Zustimmung; Kamin; Installationen; Frist; Beseitigung; Vorschuss; Nutzungsrecht; Strasse; Einrichtungen; -Strasse; Fahnen; Windspiel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 49 (5A_420/2022)
Regeste
Art. 664 Abs. 2 und Art. 704 Abs. 1 ZGB ; Eigentum an Quelle; Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Quellen. Voraussetzungen der Qualifikation als öffentliche Quelle (E. 3). Kriterien der Mächtigkeit und der Stetigkeit im Verhältnis zum Kriterium des Wasserlaufs bei mehreren Wasseraustritten (E. 4.1 und 4.2). Einfluss der Quellfassung auf den Wasserlauf (E. 4.3).
Wasser; Quelle; Gewässer; Wasserlauf; Kanton; Mächtigkeit; Stetigkeit; Eigentum; Anfang; Urteil; Brig-Glis; Quellen; Wasserlaufs; Gemeinde; Entscheid; Wallis; Bachquelle; Gewässern; Recht; Wasseraustritt; Ufern; Vorinstanz; Einwohnergemeinde; Qualifikation; Kriterien; Privateigentum; Erwägungen; Akzessionsprinzip
137 III 293 (5A_664/2010)Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Käufer; Klage; Miteigentumsanteils; Erben; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag; Sinne; Frist

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5797/2020NormenkontrolleStiftung; Stiftungs; Recht; Vorinstanz; Vorsorge; Organ; BVGer; Verfügung; Reglement; Beschlussfassung; Stiftungsrat; Mitglied; Bundes; Organisation; Organisationsreglement; Sitzung; Urteil; Gebühr; BVGer-act; Mitglieder; Verwaltung; Willensbildung; Verfahren; Stiftungsurkunde
A-2157/2012EnteignungQuot;; Entschädigung; Minderwert; Lärm; Grund; Bundes; Vorinstanz; Überflug; Fluglärm; Bundesgericht; Verkehrs; Schätzung; Liegenschaft; Verkehrswert; Enteignete; Enteigneten; Aspekte; Flughafen; Enteigner; Grundstück; Zuschlag; MIFLU; Verfahren; Stockwerkeigentum; Recht; Lärmbelastung