Art. 659b Eigene Aktien im Konzern (1)
1 Kontrolliert eine Gesellschaft ein oder mehrere Unternehmen (Art. 963), so gelten für den Erwerb ihrer Aktien durch diese Unternehmen die Voraussetzungen, Einschränkungen und Folgen für den Erwerb eigener Aktien sinngemäss.
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BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4084/2007 | Verrechnungssteuer | Aktie; Aktien; Recht; Beschwerde; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Beschwerdef?hrende; Kapital; Beschwerdef?hrenden; R?ckerstattung; Recht; Steuer; Holding; Bundes; Kapitalherabsetzung; Verm?gens; Erwerb; Ertrag; Steuerumgehung; Leistung; Beteiligungsrechte; Preis; _Vorsorgewerke; Wohlfahrtsfond; Steuerbare; Wohlfahrtsfonds; Wirtschaftlich; Verm?genswert; Transaktion; Steuerbaren |