CC Art. 654 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 654 CC de 2025

Art. 654 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 654 Fin

1 La propriété commune s’éteint par l’aliénation de la chose ou la fin de la communauté.

2 Le partage s’opère, sauf disposition contraire, comme en matière de copropriété.


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Art. 654 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110026Ehescheidung auf gemeinsames BegehrenGesuch; Gesuchsteller; Parteien; Berufung; Versteigerung; Liegenschaft; Gemeinde; Recht; Kinder; Gesuchstellers; Gemeindeammann; Gemeindeammannamt; Urteil; Unterhalt; Scheidung; Miteigentum; Pensionskasse; Verfahren; Nettoerlös; Verwertung; Berufungskläger; Gesamteigentum; Kostenvorschuss; Unterhalts; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Dielsdorf; Rechtskraft; Gericht; Berufungsverfahren
VDHC/2020/890été; Expert; Parcelle; ’expert; ’intimé; Expertise; Appel; ’expertise; ’au; étaire; Inscription; égale; -fonds; ’appel; était; établi; ’il; âtiment; écembre; Registre; épens; écrit; Attribution; ègle; ègles; Chambre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 II 387Art. 48 Abs. 1 OG. Ein Entscheid, der im Hinblick auf die Liquidation einer einfachen Gesellschaft die Versilberung von Grundstücken anordnet, ist ein berufungsfähiger Endentscheid (Erw. 2). Die gesetzliche Liquidationsordnung der einfachen Gesellschaft geht den sachenrechtlichen Bestimmungen über die Aufhebung des Gesamteigentums vor (Erw. 3 und 4). Öffentliche Versteigerung von Grundstücken, die im Eigentum der einfachen Gesellschaft stehen. Richterliches Ermessen? (Erw. 5). Gesellschaft; Liquidation; Parteien; Parzelle; Parzellen; Versteigerung; Gesamteigentum; Beklagten; Anspruch; Entscheid; Aufhebung; Rehetobel; Berufung; Urteil; Gesellschafter; Teilung; Rimensberger; Liquidationsordnung; Eheleute; Obergericht; Wirtschaft; Vorinstanz; Gesamteigentums; Liegenschaft; Grundstück; Bezirksgericht; Vorderland; Liquidator

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Arthur Meier-HayozBerner Das Eigentum1981
Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1981