Obligationenrecht (OR) Art. 652h

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 652h OR vom 2025

Art. 652h Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 652h Nichtigkeit von Aktien, die vor der Eintragung ausgegeben werden (1)

Aktien, die vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ausgegeben werden, sind nichtig; die aus der Aktienzeichnung hervorgehenden Verpflichtungen werden dadurch nicht berührt.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 652h Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130163Erschleichung einer falschen Beurkundung Beschuldigte; Beschuldigten; Zeichnungsschein; Unterschrift; Recht; Vorinstanz; Zeichnungsscheine; Urteil; Berufung; Beurkundung; Gebrüder; Notar; Aktien; Urkunde; Busse; Beweis; Geldstrafe; Unterschriften; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Tatsache; Verfahren; Bundesgericht; Kapitalerhöhung; Verwaltungsrat; Einkommen; Zürich-Sihl
SGHG.2018.108Entscheid Teilentscheid vom 14. August 2018; HG.2018.108-HGP Gesuch; Kapital; Kapitalerhöhung; Aktie; Aktien; Gesuchsteller; Handelsregister; Verwaltungsrat; Gesuchsgegnerin; Generalversammlung; Frist; Recht; Beschluss; Eintrag; Handelsregisteramt; Eintragung; Bezug; Gesuchstellern; Eingabe; Bezugsrecht; Entscheid; Gallen; Bezugsrechte; Liberierung; Anmeldung; ührt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2018.108Entscheid Teilentscheid vom 14. August 2018; HG.2018.108-HGP Gesuch; Kapital; Kapitalerhöhung; Aktie; Aktien; Gesuchsteller; Handelsregister; Verwaltungsrat; Gesuchsgegnerin; Generalversammlung; Frist; Recht; Beschluss; Eintrag; Handelsregisteramt; Eintragung; Bezug; Gesuchstellern; Eingabe; Bezugsrecht; Entscheid; Gallen; Bezugsrechte; Liberierung; Anmeldung; ührt
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-364/2013VerrechnungssteuerSteuer; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Verzug; Verzugszins; Kapital; Kapitalerhöhung; Abrechnung; Recht; Formular; Steuerforderung; Leistung; Gratisaktien; Aktien; Ausgabe; Handelsregister; Bundesverwaltungsgericht; Emissionsabgabe; Generalversammlung; Verfahren; Anspruch; Zeitpunkt; Steuerpflichtig; Vorinstanz; Urteil; Steuerpflichtigen; Gesellschaft