Art. 652 (1)
1 Die Aktien werden in einer besonderen Urkunde (Zeichnungsschein) nach den für die Gründung geltenden Regeln gezeichnet.
2 Der Zeichnungsschein muss auf den Beschluss der Generalversammlung über die Erhöhung des Aktienkapitals und den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrates Bezug nehmen. Verlangt das Gesetz einen Prospekt, so nimmt der Zeichnungsschein auch auf diesen Bezug. (2)
3 … (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB130163 | Erschleichung einer falschen Beurkundung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Zeichnungsschein; Unterschrift; Recht; Vorinstanz; Zeichnungsscheine; Urteil; Berufung; Beurkundung; Gebrüder; Notar; Aktien; Recht; Urkunde; Falsch; Busse; Beweis; Geldstrafe; Unterschriften; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Tatsache; Verfahren; Bundesgericht; Kapitalerhöhung; Verwaltungsrat; Einkommen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 II 43 (2C_276/2009) | Art. 1 Abs. 2 und Art. 23ter Abs. 1 BankG (Fassung vor dem 1. Januar 2009); Art. 3a Abs. 3 lit. a BankV; Art. 10 Abs. 1 und Art. 2 lit. d BEHG; Art. 3 Abs. 2 BEHV; Art. 31 und 37 Abs. 3 FINMAG; Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich der Aufsichtsbefugnisse der FINMA gegen Finanzintermediäre, die in Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen als Gruppe arbeitsteilig tätig sind (E. 3 und 4.3). Begriff des Emissionshauses (E. 4.1) und der unerlaubten gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen (E. 4.2). Eigenkapitalbezogene Selbstemissionen fallen nicht in den Aufsichtsbereich der EBK bzw. der FINMA, auch wenn ein beigezogener Intermediär anderweitig illegal als Emissionshaus auftritt (E. 4-6). Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation einer Holdinggesellschaft, die Beziehungen zu einer bewilligungslos als Emissionshaus tätigen Gruppe unterhält und deren Tochtergesellschaften im Immobilienbereich einer eigenständigen Geschäftstätigkeit nachgehen (E. 7). | Rechtlich; Invest; Realcapital; Aktien; Steinhalden; Gruppe; Geschäft; Gesellschaft; Aufsichtsrechtlich; Banken; Effekten; Finanzmarktrechtlich; Bewilligungspflichtig; FINMA; Aufsichtsrechtliche; Emission; Liquidation; Gesellschaften; Bewilligungspflichtige; Aktivitäten; Publikum; Immobilie; Kapital; BankV; Immobilien; Publikums; Emissionshaus; Finanzmarktrechtliche; Aufsichtsrechtlichen |
132 III 668 | Aktienrecht; Eintragung einer ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister (Art. 634, 650, 652e, 681 f. und 940 OR). Die Eintragung ist zu verweigern, wenn die Sacheinlage, mittels welcher liberiert werden sollte, nicht den Wert erreicht, den sie gemäss Sacheinlagevertrag haben muss. Dieser Mangel konnte im beurteilten Fall nicht durch ein vom Verwaltungsrat durchgeführtes Kaduzierungsverfahren behoben werden (E. 3). | Aktie; Beschwerde; Kapital; Aktien; Eintrag; Kapitalerhöhung; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Verfügung; Eintragung; Liberiert; Verwaltungsrat; Sacheinlage; Generalversammlung; Kaduzierung; Ausgabe; Aktienkapital; Namenaktien; Recht; Verfahren; Einlagen; Beschlüsse; Sacheinlagen; Beschloss; Gesellschaft; Ausgabebetrag; Schlossen; Aktionär; Handelsregisteramt; Werden |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6250/2016 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Aktie; Aktien; "; Verfügung; Urteil; Untersuchung; Untersuchungs; Rechtlich; Dispositiv; Emission; Recht; Gesellschaft; Effekten; Verfahren; BVGer; Anleger; Geschäft; Dispositiv-; Urteile; Dispositiv-Ziff; Feststellung; Emissionshaus; Aufsichtsrechtlich; Gruppe; Verwaltung |
B-3729/2015 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführen; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Verfügung; Urteil; Eingabe; Angefochten; Recht; Bundes; Verfahren; Publikumseinlage; Angefochtene; Publikumseinlagen; FINMA; Rechtliche; Banken; Anleger; Gesellschaft; Untersuchungs; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Über; Konkurs; Investoren; Aktien |