Art. 65 LCR de 2024
Art. 65 Action directe contre l’assureur, exceptions
1 Dans la limite des montants prévus par le contrat d’assurance, le lésé peut intenter une action directe contre l’assureur.
2 Les exceptions découlant du contrat d’assurance ou de la loi fédérale du 2 avril 1908 sur le contrat d’assurance (1) ne peuvent être opposées au lésé.
3 L’assureur a un droit de recours contre le preneur d’assurance ou l’assuré pour autant qu’il soit habilité, en vertu du contrat d’assurance ou de la loi sur le contrat d’assurance, refuser le versement de prestations ou en réduire le montant. (2)
(1) RS 221.229.1(2) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 17 mars 2023, en vigueur depuis le 1er oct. 2023 (RO 2023 453; FF 2021 3026).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 65 Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180037 | Forderung | Beklagte; Beklagten; Berufung; Unfall; Recht; Unfälle; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Klägers; Streitgenossen; Klage; Streitgenossenschaft; Parteien; Gericht; Gesundheitsschaden; Haftung; Bundesgericht; Winterthur; Unfallereignis; Urteil; Berufungskläger; Begründung; Sinne; Bezirksgericht; Beschluss |
ZH | LB180014 | Forderung | Opiat; Gutachten; Unfall; Vorinstanz; MEDAS; Beruf; Berufung; Opioid; Kausalzusammenhang; MEDAS-Gutachten; Opiate; Tramal; Recht; Unfallereignis; Schaden; Entzug; Schmerzen; Abhängigkeit; Opiatabhängigkeit; Adäquanz; Gutachter; Therapie; Opioide; Behandlung; önne |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 79 (4A_301/2016) | Gemeinsamer Regress der Suva, der AHV und der IV auf eine Haftpflichtversicherung (Art. 72 und Art. 75 ATSG; Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ATSV). Die AHV und die IV sind auch unter der Geltung des ATSG bezüglich der nach Art. 72 ATSG auf die Versicherungsträger übergehenden Ansprüche parteifähig. Übt auch die Suva ihr Rückgriffsrecht aus, werden sie durch diese vertreten (E. 3). Bedeutung des Begriffs "Gesamtgläubiger" nach Art. 16 ATSV. Reicht das Regresssubstrat nicht zur Befriedigung aller Gesamtgläubiger, hat die korrekte Aufteilung intern durch einen Ausgleich zwischen ihnen zu erfolgen, nicht im Verhältnis zum Schuldner. Klagen Gesamtgläubiger gemeinsam, ist daher im Rechtsbegehren der verlangte Gesamtbetrag nicht auf die einzelnen Klageparteien aufzuteilen (E. 4). Auf das Regressprivileg gegenüber einem Sozialversicherer (Art. 75 ATSG) kann sich diesem gegenüber auch ein nicht privilegierter Schuldner berufen, soweit die Schuld ohne Regressprivileg intern vom Privilegierten zu übernehmen gewesen wäre (E. 6). | Regress; Arbeitgeber; Versicherung; Haftpflicht; Sozialversicherung; Sozialversicherer; Rückgriff; Versicherungs; Haftung; Regressprivileg; Geschädigte; Recht; Schaden; Haftpflichtige; Versicherungsträger; Geschädigten; Klägerinnen; Haftungs; Gesamtgläubiger; Rückgriffs; Haftpflichtigen; Arbeitgeberin; Leistung; Ausgleich; Schuld |
134 III 420 (4A_76/2008) | Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht; IPRG; Regress des Unfallversicherers der Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers. Anwendbarkeit des IPRG auf den vorliegenden Fall (E. 2). Aus Art. 9 des Übereinkommens über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht lässt sich mit Bezug auf die Position des Versicherers nichts ableiten; für das Rückgriffsrecht ist Art. 144 IPRG massgebend (E. 3). | Recht; Rückgriff; StVÜ; Rückgriffs; Geschädigten; Urteil; Regress; Klage; Handelsgericht; Versicherung; Strasse; Versicherer; Übereinkommen; Unfall; Schweiz; Strassenverkehrsunfälle; Leistungen; Forderungsrecht; Kantons; Parteien; Schweizer; Übereinkommens; Versicherers; Klageeinleitung; Mehrforderungen; Urteilszeitpunkt; Kommentar |