Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 65

Zusammenfassung der Rechtsnorm HRegV:



Die Handelsregisterverordnung in der Schweiz regelt die Führung des Handelsregisters, ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firma, Sitz und Kapital enthält. Sie legt fest, welche Angaben im Register gemacht werden müssen, regelt die Zuständigkeit der Handelsregisterämter und die Veröffentlichung von Eintragungen. Die Verordnung gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und erleichtert den schnellen Zugriff auf Unternehmensinformationen.

Art. 65 HRegV vom 2025

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Art. 65 Löschung

1 Mit der Anmeldung der Löschung der Gesellschaft zur Eintragung müssen die Liquidatorinnen und Liquidatoren den Nachweis erbringen, dass die Aufforderungen an die Gläubigerinnen und Gläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt nach Massgabe des Gesetzes durchgeführt wurden.

2 Wird die Löschung einer Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet, so macht das Handelsregisteramt den Steuerbehörden des Bundes und des Kantons Mitteilung. Die Löschung darf erst vorgenommen werden, wenn ihr diese Behörden zugestimmt haben.

3 Im Handelsregister müssen eingetragen werden:

  • a. die Tatsache der Löschung;
  • b. der Löschungsgrund.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAVI 2010/25Entscheid Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Arbeitgeberähnliche Stellung einer Mehrheitsgesellschafterin, deren Ehegatte den übrigen Stammanteil besitzt, bejaht trotz Auflösungsbeschlusses, da Missbrauchsgefahr nicht auszuschliessen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2010, AVI 2010/25). Gesellschaft; Stellung; Arbeitnehmer; Arbeitslosenentschädigung; Kurzarbeit; Anspruch; Gesellschafter; Betrieb; Arbeitnehmerin; Entscheid; Arbeitslosenkasse; Lohnfluss; Auflösungsbeschluss; Liquidation; Recht; Gesellschafterversammlung; Handelsregister; Person; Zeichnungsberechtigung; Einsprache; Personen; Ehegatten; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitsverhältnis; Liquidator; Marie
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