Art. 65 LPGA dal 2024

Art. 65 Altre prestazioni in natura
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 65 Altre prestazioni in natura
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2018.201 | Kostengutsprache für Knöchel-Orthesen | Knöchel; Knöchelorthese; Unterschenkel; IV-Nr; Unterschenkelorthese; Beigeladene; Hilfsmittel; Kostenvoranschlag; Beigeladenen; Anspruch; IV-Stelle; Fortbewegung; Selbstsorge; Invalide; Sandale; Verfügung; Versicherungsgericht; Invalidenversicherung; Person; Solothurn; Ziffer; Sinne; Umwelt; «Sandale» |
SG | IV 2008/91 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 16, 42 ATSG; aArt. 5, 28 IVG; Art. 27 IVV. Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung. MEDAS-Gutachten vor Verfügung nicht zugestellt. Begründungspflicht in der Verfügung genügend. Widersprüchliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen des Unfallversicherungsgutachtens und des MEDAS-Gutachtens bei gleicher Befundlage. Weil die Arbeitsunfähigkeit insgesamt jedoch gleich hoch ist und bei der gemischten Methode keine ausreichende Teilinvalidität ermittelt werden kann, erübrigt sich ein Obergutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, IV 2008/91). | Arbeit; Haushalt; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; IV-act; Verfügung; Erwerb; MEDAS; Gehör; Arbeitsvermittlung; Gutachten; Recht; Rente; Einschränkung; Gehörs; Anspruch; Person; Unfall; Bundesgericht; Invaliditätsgrad; MEDAS-Gutachten; Verletzung; Entscheid; IV-Stelle; Abklärung; Urteil |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2008/91 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 16, 42 ATSG; aArt. 5, 28 IVG; Art. 27 IVV. Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung. MEDAS-Gutachten vor Verfügung nicht zugestellt. Begründungspflicht in der Verfügung genügend. Widersprüchliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen des Unfallversicherungsgutachtens und des MEDAS-Gutachtens bei gleicher Befundlage. Weil die Arbeitsunfähigkeit insgesamt jedoch gleich hoch ist und bei der gemischten Methode keine ausreichende Teilinvalidität ermittelt werden kann, erübrigt sich ein Obergutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, IV 2008/91). | Arbeit; Haushalt; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; IV-act; Verfügung; Erwerb; MEDAS; Gehör; Arbeitsvermittlung; Gutachten; Recht; Rente; Einschränkung; Gehörs; Anspruch; Person; Unfall; Bundesgericht; Invaliditätsgrad; MEDAS-Gutachten; Verletzung; Entscheid; IV-Stelle; Abklärung; Urteil |
SG | IV 2006/289 | Entscheid Art. 65 ATSG. Leistungskoordination: Sogenannte relative Priorität der anderen Sachleistungen wie namentlich Hilfsmittel und Eingliederungsmassnahmen. Entgegen der in der Lehre vertretenen Auffassung ordnet Art. 65 ATSG keine generelle komplementäre Leistungspflicht des nachgehenden Sozialversicherungsträgers an, sobald seine Leistungen nur leicht besser oder umfassender sind als diejenigen des vorgehenden Sozialversicherungsträgers, so dass in jedem Einzelfall automatisch eine Anwendung des Leistungsrechts auch des nachgehenden Sozialversicherungsträgers zur Diskussion steht. Art. 65 ATSG räumt nur die Möglichkeit ein, bei einer ganz bedeutenden Leistungsdifferenz ausnahmsweise eine kompelementäre Leistungspflicht des nachgehenden Sozialversicherungsträgers anzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. August 2008, IV 2006/289). | Leistung; Quot; Eingliederung; Eingliederungsmassnahmen; Anspruch; IV-Stelle; Verfügung; Arbeit; Anmeldung; Verwaltungshilfe; Leistungen; Sozialversicherung; Massnahmen; Sozialversicherungsträger; Priorität; IV-Anmeldung; Abweisung; Beschwerdeführers; Sachleistungen; Quot;IV-Anmeldungquot; Beruf; Bericht; Invalidenversicherung; Leistungsgesuch; Abklärung; Abweisungsverfügung; Invalidität; Gericht |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts | 2020 |
- | ATSG- Zürich | 2003 |