Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 641

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 641 ZGB vom 2024

Art. 641 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 641

1 Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen.

2 Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren.


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Art. 641 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230308Fahrlässige KörperverletzungPrivatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Kollision; Unfall; Fahrbahn; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Vorinstanz; Gericht; Expertise; Verfahren; Entschädigung; Fahrrad; Verfahren; Sachverhalt; Einvernahme; Fahrzeuge; Zivilklage; Berufungsverfahren; Verfahrens; Erwägungen; Person; öglich
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140174Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Obergericht; Gesuch; Entscheid; Obergerichts; Person; Kanton; Kantons; Friedensrichteramt; Beurteilung; Gewährung; Anspruch; Einkommen; Hauptsache; Obergerichtspräsident; Urteil; Rechtsverbeiständung; Stiftung; Gesuchs; Gericht; Schlichtungsverfahrens; Bestellung; Kündigung; Bundesgericht; Sachen
ZHSB.2012.00172vgl. SB.2012.171   Stichworte: - keine -Pflichtigen; Verfahren; Steuerhoheit; Entscheid; Person; Verfahrens; Steuerpflicht; Stellung; Kanton; Bundessteuer; Steuerrekursgericht; Schweiz; Eigentümer; Nutzniessung; Verwaltungsgericht; Kantons; Kammer; Vorentscheid; Steueramt; Wohnsitz; Stellungnahme; Kosten; Abteilung; Verwaltungsrichterin; Staats; Gemeindesteuer; Beschwerdeführenden; Schweizerischen; Grundstück
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
143 III 646 (4A_241/2016)Art. 42 Abs. 3 und Art. 43 Abs. 1bis OR; Tier, das im häuslichen Bereich gehalten wird. Qualifikation eines Pferdes, das in einiger Distanz vom Wohnort seines Halters gehalten wird, von diesem oder dessen Familie aber selber gepflegt wird, so wie diese ein im Haus (oder unmittelbar daneben) lebendes Haustier täglich selber versorgen würden, als ein "im häuslichen Bereich" gehaltenes Tier i.S.v. Art. 42 Abs. 3 und Art. 43 Abs. 1bis OR (E. 1-3). äusliche; Bereich; Tiere; Pferd; Bereich; Stall; Auslegung; Distanz; Haustier; SchKG; Wortlaut; Pferde; Recht; Vermögensoder; Erwerbszwecken; Bestimmungen; Kommission; Stute; Tieren; Tieres; Halter; Beziehung; Hinweise; Schweiz; Kilometer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-566/2024Jagd und FischereiBundes; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Verfahren; Urteil; Verfügungen; Bundesverwaltungsgericht; Zugang; Antrag; Regulierung; Konvention; BVGer; Umwelt; Zustimmung; Wolfsrudel; Aarhus-Konvention; Anträge; Interesse; Wölfe; Verfahrens; Kanton; Entscheid; Akten; Zustimmungsverfügung; Gesuch; Zustimmungsverfügungen; Beschwerdelegitimation; Verwaltung
A-2536/2018EnteignungNürensdorf; Überflug; Liegenschaft; Lärm; Recht; Studie; Vorinstanz; Piste; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Minderwert; Quot;; Flughafen; Schaden; Anflug; Grund; Korridor; Flugzeug; Ostanflüge; Höhe; Enteignung; Beweis; Verfahren; Rechtsprechung; ESR-Studie; Daten; Hinsicht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.12Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Teilnahme am Verfahren und Akteneinsicht (Art. 80b IRSG).Daten; Rechtshilfe; Verfahren; Beschwerdeführerinnen; Bundesanwaltschaft; Akten; Sàrl; Rechtshilfeverfahren; Recht; Verfahren; Server; Entscheid; Beschwerdekammer; Sachen; Parteistellung; Person; Beschwerdelegitimation; Bundesstrafgericht; Datenträger; Sinne; Verfügung; Besitz; Bundesgericht; Gesellschaften; Dokumente; Bundesstrafgerichts; Rechtshilfemassnahme; Beschlagnahme; ängig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Stephan WolfBasler Kommentar Zivilgesetzbuch II2019
Thomas Geiser, Stephan WolfBasler Kommentar Zivilgesetzbuch II2019