Zollgesetz (ZG) Art. 64

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 64 ZG vom 2023

Art. 64 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 64 Bewilligung

1 Wer ein Zollfreilager betreibt, braucht eine Bewilligung des BAZG.

2 Das BAZG erteilt die Bewilligung, wenn:

  • a. die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in der Schweiz ansässig ist und für den ordnungsgemässen Betrieb des Zollfreilagers Gewähr bietet;
  • b. die Zollüberwachung und die Zollprüfung für das BAZG nicht mit einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verbunden sind; und
  • c. Gewähr geboten ist, dass das Zollfreilager grundsätzlich allen Personen unter gleichen Voraussetzungen offen steht.
  • 3 Die Bewilligung kann:

  • a. mit Auflagen verbunden werden und die Lagerung bestimmter Risikogüter ausschliessen; oder
  • b. vorschreiben, dass bestimmte Risikogüter in besonderen Räumlichkeiten gelagert werden.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 64 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB230007Forderung und PfandrechtBeklagte; Beklagten; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Vorinstanz; Beschlüsse; Wertquote; Versammlung; Verwaltung; Rechtsmittel; Forderung; Verfahren; Entscheid; Klage; Einberufung; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Verrechnung; Beschluss; Forderung; Bezirks; Nichtigkeit; Lugano; Grundbuch; Stockwerkeigentum
    ZHLF170021vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Vorstand; Recht; Berufung; Vorstands; Gesuchsgegners; Entscheid; Vorinstanz; Verein; Generalversammlung; Verfahren; Vereins; Massnahme; Beschlüsse; Sistierung; Vorstandssitzung; Organ; Hauptverfahren; Verfügung; Mitglied; Gründung; Anordnung; Gesuchsgegnerin; Vorstandsmitglied; Trust
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSAL.2023.18-Kurzarbeit; Entscheid; Verein; Arbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Person; Recht; Entscheidung; Vereins; Organ; Beschwerdeführers; Vorstand; Personen; Präsident; Organigramm; Vorstands; Anspruch; Vertrauen; Mitglied; Einsprache; Stellung; Handelsregister; Bundesgericht; Verwaltung; Praxis; Vertrauens; Rückforderung; Zahlung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 III 433 (5A_97/2018)Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7). Stiftung; Stiftungsrat; Stiftungsrats; Interesse; Urteil; Bundes; Stiftungsaufsicht; Beschluss; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Aufsicht; Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Vereins; Stiftungsvermögen; Mitglied; Legitimation; Stiftungsratsmitglied; Stifter; Stiftungsvermögens; Projekt; Kommentar; Nähe; Abberufung; Begehren; Beschlüsse; Interessen; Person; Praxis; Anzeige
    135 III 474 (5A_39/2009)Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Prüfung der Arrestforderung einer dänischen Gläubigerin, die sich auf ihr Eigentum an Wertschriften beruft und von der Schuldnerin, auf welche die Vermögenswerte weiter übertragen wurden, einen auf Geldzahlung gerichteten Ersatz verlangt (E. 2 und 3). ögen; Recht; Arrest; Vermögenswerte; Eigentum; Vorinstanz; Konkurs; SchKG; Besitz; Liquidation; Konto; Schweiz; Recht; Forderung; Gesellschaft; Eigentums; Gallen; Entscheid; Schaden; Arrestforderung; Rekurs; Handlung; Bereicherung; Rechtsgr; Eigentümer; Wertschriften; Vermögenswerten; önne

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-5797/2020NormenkontrolleStiftung; Stiftungs; Recht; Vorinstanz; Vorsorge; Organ; BVGer; Verfügung; Reglement; Beschlussfassung; Stiftungsrat; Mitglied; Bundes; Organisation; Organisationsreglement; Sitzung; Urteil; Gebühr; BVGer-act; Mitglieder; Verwaltung; Willensbildung; Verfahren; Stiftungsurkunde
    A-4517/2020HausinstallationenEigentümer; Sicherheit; Sicherheitsnachweis; Verfahren; Vorinstanz; Installation; Liegenschaft; Installationen; Pflicht; Recht; Netzbetreiberin; Mängel; Baurecht; Verfügung; Weises; Baurechts; Sicherheitsnachweise; Sicherheitsnachweises; Frist; Verfahrens; Eigentümerwechsel; Zustand; Urteil; Kontrolle; Haftung; Verantwortung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2016.389Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO).Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Liegenschaft; Einziehung; Grundbuchsperre; Entscheid; Ersatzforderung; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgerichts; Kontos; Gericht; Apos;; Beschwerdekammer; Verfügungen; Verfahrens