StGB Art. 63b -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 63b StGB vom 2025

Art. 63b Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 63b Vollzug der aufgeschobenen Freiheitsstrafe

1 Ist die ambulante Behandlung erfolgreich abgeschlossen, so wird die aufgeschobene Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen.

2 Wird die ambulante Behandlung wegen Aussichtslosigkeit (Art. 63a Abs. 2 Bst. b), Erreichen der gesetzlichen Höchstdauer (Art. 63a Abs. 2 Bst. c) oder Erfolglosigkeit (Art. 63a Abs. 3) aufgehoben, so ist die aufgeschobene Freiheitsstrafe zu vollziehen.

3 Erscheint die in Freiheit durchgeführte ambulante Behandlung für Dritte als gefährlich, so wird die aufgeschobene Freiheitsstrafe vollzogen und die ambulante Behandlung während des Vollzugs der Freiheitsstrafe weitergeführt.

4 Das Gericht entscheidet darüber, inwieweit der mit der ambulanten Behandlung verbundene Freiheitsentzug auf die Strafe angerechnet wird. Liegen in Bezug auf die Reststrafe die Voraussetzungen der bedingten Entlassung oder der bedingten Freiheitsstrafe vor, so schiebt es den Vollzug auf.

5 An Stelle des Strafvollzugs kann das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme nach den Artikeln 59–61 anordnen, wenn zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer, mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen begegnen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 63b Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220543Versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufBeschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Urteil; Berufung; Verteidigung; Sinne; Vollzug; Freiheit; Freiheits; Therapie; Klinik; Bezirksgericht; Kantons; Recht; Bezirksgerichts; Vollzugs; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Bülach; Urteils; Berufungsverfahren; Gericht; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Privatklägerin
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Gutachten; Freiheit; Sinne; Privatkläger; Urteil; Gericht; Freiheitsstrafe; Berufung; Recht; Anordnung; Kokain; Delikt; Verteidigung; Gutachter; Berufungsverfahren; Täter; Staatsanwalt; Fahrzeug
Dieser Artikel erzielt 24 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.82-Beschuldigte; Beschuldigten; Täter; Urteil; Massnahme; Staat; Recht; Handlung; Solothurn; Beweis; Schweiz; Freiheit; Über; Gericht; Staatsanwalt; Polizei; Freiheitsstrafe; Recht; Beruf; Staatsanwaltschaft; Berufung; Schuld; Täters; Geldstrafe
SOSTBER.2020.99-Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Recht; Staat; Urteil; Täter; Landes; Schuld; Körper; Aussage; Opfer; Landesverweisung; Beweis; Person; Körperverletzung; Massnahme; Apos; Verfahren; Berufung; Täters; Verletzung; Gericht; Urteils
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.