CC Art. 63 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 63 CC de 2024

Art. 63 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 63 IV. Relation entre les statuts et la loi

1 Les articles suivants sont applicables, si les statuts ne renferment pas de règles concernant l’organisation de l’association et ses rapports avec les sociétaires.

2 Les statuts ne peuvent déroger aux règles dont l’application a lieu en vertu d’une disposition impérative de la loi.


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Art. 63 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2021/62Appel; ’appel; ’il; ’appelant; ’appelante; ’intimé; écision; éside; ération; était; ègle; ésident; Président; ’administration; Conseil; édé; ’au; Commission; èglement; éral; érêt; éthique
LU1C 13 1Art. 75 ZGB, Art. 712m Abs. 2 ZGB. Die Anfechtungsfrist von einem Monat gemäss Art. 75 ZGB gilt auch für die Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung.Stockwerkeigentümer; Klage; Verein; Anfechtung; Verwaltung; Versammlung; Bestimmungen; Vereins; Recht; Beklagten; Anfechtungsfrist; Einmonatsfrist; Beschlüsse; Gesetzes; Riemer; Beschluss; Vorinstanz; Benützungs; Stockwerkeigentümerversammlung; Richter; Versammlungsbeschlüssen; Frist; Nutzungs; Verwaltungsordnung; Vorschrift; Reglement; Statuten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 416 (5C.158/2006)Ausgleichungswert eines Erbvorbezuges (Art. 630 ZGB). Wird ein unüberbautes Grundstück mittels Erbvorbezug übertragen und anschliessend vom vorempfangenden Erben parzelliert, überbaut und verkauft, so richtet sich die Ausgleichung nach dem (Verkehrs-)Wert des (unüberbauten) Grundstücks im Zeitpunkt der vorzeitigen Veräusserung (E. 6.3.1 und 6.3.4). Methode der Verkehrswertschätzung (E. 6.3.3). Geht der ausgleichungspflichtige Erbe bezüglich der zugewendeten Sache einer unternehmerischen Tätigkeit nach, gelangt Art. 630 Abs. 2 ZGB und damit ein allfälliger Verwendungsausgleich nicht zur Anwendung (E. 6.3.4). Ausgleichung; Grundstück; Verwendung; Parzelle; Zuwendung; Erlös; Verwendungen; Ausgleichungs; Berufung; Verkehrswert; Bewertung; Veräusserung; Methode; Erbteil; Obergericht; Zeitpunkt; Anrechnung; Teilung; Bundesgericht; Kommentar; Schweizerische; Schätzung; Gewinn; Zuwendungsobjekt; Urteil; Ausgleichungswert; überbautes
122 III 150Art. 731 Abs. 3 ZGB; Ersitzung einer Grunddienstbarkeit. Gehört ein Grundstück zum unverteilten Nachlass, ist eine Ersitzung des Alleineigentums durch einen Erben ausgeschlossen. Fällt eine Eigentumsersitzung ausser Betracht, kann nach Art. 731 Abs. 3 ZGB auch eine Ersitzung einer Grunddienstbarkeit nicht in Frage kommen. Daran ändert nichts, dass die Eigentumsersitzung im Grundbuch vollzogen wurde (E. 2). Ein Teil eines ungültigen Erbteilungsvertrages kann als Dienstbarkeitsvertrag selbständigen Bestand haben, wenn dieser Teil hinsichtlich Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen an einen Dienstbarkeitsvertrag entspricht (E. 3). Hausteil; Ersitzung; Grundstück; Vereinbarung; Christina; Grunddienstbarkeit; Eigentum; Grundstücke; Grundbuch; Veulta; Alleineigentum; Kanton; Urteil; Placidus; Parzelle; Kantonsgericht; Hausteile; Erbteilung; Eigentums; Dienstbarkeitsvertrag; Guido; Töchter; Hauses; Korridor; Vertrag; Liegenschaft; Frida; Berufung; Anforderungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7080/2016Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Recht; Verstorbene; Verstorbenen; Einsprache; Erben; Rückerstattung; Philippinen; Erbschaft; Erbausschlagung; Schweiz; Einspracheentscheid; Tochter; Verfahren; Erbin; Altersrente; Kantons; Behörde; Bestätigung; Einreichung; Richter; Schweizerische; Urteil; Schulden
A-6523/2008VorzugspreiseQuot;; Mitglied; Verein; Recht; Mitgliedschaft; Mitgliedschaftspresse; Vereins; Vorinstanz; Zeitschrift; Presse; Mitglieder; Zeitschriften; Beschwerdeführerinnen; Bundes; Vereine; Vorzugspreis; Organ; Publikation; Vorzugspreise; Organisation; Zeitung; Publikationen; Presseförderung; Zeitungen; Bundesverwaltungsgericht; Associazione; Organisationen