BGG Art. 63 - Vorschuss für Barauslagen

Einleitung zur Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 63 BGG vom 2025

Art. 63 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 63 Vorschuss für Barauslagen

1 Jede Partei hat die Barauslagen vorzuschiessen, die im Laufe des Verfahrens infolge ihrer Anträge entstehen, und anteilsmässig die Barauslagen, die durch gemeinschaftliche Anträge der Parteien oder durch das Bundesgericht von Amtes wegen veranlasst werden.

2 Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin setzt zur Leistung des Vorschusses eine angemessene Frist. Läuft diese unbenutzt ab, so setzt der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin der Partei eine Nachfrist. Wird der Vorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet, so unterbleibt die Handlung, deren Kosten zu decken sind.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 63 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160121Bewilligung des Rechtsvorschlages / Kostenvorschuss usw.Vorinstanz; Recht; Frist; Kostenvorschuss; Fristans; Verfügung; Forderung; Fristansetzung; Betreibung; Gesuch; Beweis; Leistung; Kostenvorschusses; Verfahren; Rechtsvorschlag; Sinne; Rechtspflege; Unterlagen; Einreichung; Gericht; Bewilligung; Vermögens; Konkurseröffnung; Entscheid; Rechtsvorschlages; Kammer; Beweismittel; Bundesgericht
SZBEK 2017 144Einstellung Strafverfahren (Hausfriedensbruch)KG-act; Kantons; Staatsanwalt; Kantonsgericht; Zahlung; Frist; Staatsanwaltschaft; Innerschwyz; Sicherheit; Beschuldigte; Kantonsgerichts; Frist; Verfügung; Verfahren; Behörde; Einstellung; Verfahren; Sicherheitsleistung; Beilage; Hausfriedensbruch; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Privatklägerin; Sinne; Beschuldigten; Entschädigung; Belastung; Stellung; Betrag; Konto; Fristansetzung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 16 (4A_225/2013)Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1).
Regeste b
Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3).
Beweis; Gutachten; Beweisführung; Vorinstanz; Interesse; Gesuch; Beweismittel; Verfahren; Recht; Sachverhalt; Beschwerden; Beweisabnahme; Gesuchs; Unfall; Entscheid; Anspruch; Tatsache; Hauptprozess; Haftpflichtprozess; Urteil; Bundesgericht; Gutachtens; Tatsachen; Gericht; FELLMANN; Prozessaussichten; Feststellung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2647/2019Erfindungspatente (Übriges)Bundes; Verfügung; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Wiederherstellung; Rechtspflege; Verfahren; Kommentar; Gesuch; Kostenvorschuss; Zustelldomizil; Urteil; Kostenvorschusses; Gericht; Belege; Vorinstanz; Schweiz; Beschwerdeführers; Person; Verfahrens; Hinweis; Hinweisen; Verfügungen; Bundesgericht; Zusammenhang; Zwischenverfügung; Einreichung; VOGEL; Vertretung
B-65/2012KartelleBundes; Kostenvorschuss; Verfügung; Frist; Rechtsvertreter; Bundesverwaltungsgericht; Wiederherstellung; Zustellung; Kostenvorschusses; Einschreiben; Leistung; Verfahren; Klient; Bundesgericht; Urteil; Kommentar; Vorinstanz; Brief; Kostenvorschussverfügung; Quot;; Verfahrens; Sinne; Gericht; Schweiz; Stellungnahme; Zahlung; Hinweis; Anwalt