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Strafgesetzbuch (StGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 62b StGB vom 2024

Art. 62b Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 62b Endgültige Entlassung

1 Hat sich der bedingt Entlassene bis zum Ablauf der Probezeit bewährt, so ist er endgültig entlassen.

2 Der Täter wird endgültig entlassen, wenn die Höchstdauer einer Massnahme nach den Artikeln 60 und 61 erreicht wurde und die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung eingetreten sind.

3 Ist der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug kürzer als die aufgeschobene Freiheitsstrafe, so wird die Reststrafe nicht mehr vollzogen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62b Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210368Vorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Aussagen; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Berufung; Massnahme; Dossier; Verfahren; Schuldfähigkeit; Gutachter; Entscheid; Dispositiv; Gutachten; Ausführungen
ZHSB160093Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufMassnahme; Beschuldigte; Freiheit; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Behandlung; Gericht; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Vollzug; Zürich-Sihl; Gesamtstrafe; Vollzug; Recht; Drogen; Verfügung; Zusatzstrafe; Busse; Über; Verfahren; Bezirksgericht; BetmG; Bezirksgerichts; Anrechnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2011.332Aufhebung der stationären therapeutischen BehandlungMassnahme; Entscheid; Vollzug; Aufhebung; Gericht; Vollzugs; Behörde; Verfügung; Verwahrung; Vollzugsbehörde; Verwaltungs; Vollzug; Amtsgericht; Anordnung; Behörde; Entscheide; Departement; Antrag; Recht; Verwaltungsgericht; Entlassung; Massnahmen; Zuständig; Sanktion; Urteil
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