Obligationenrecht (OR)
Art. 62 OR vom 2024
Art. 62 Im
Allgemeinen
1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 62 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB230037 | Forderung | Gewinn; Folgevereinbarung; Klagten; Beklagten; Gewinnbeteiligung; Ziffer; Aktien; Partei; Vertrag; Vorinstanz; Recht; Parteien; Vertrags; Berufung; Arbeit; Klägers; Schaden; Geschäft; Anspruch; Vereinbarung; Geschäftsjahr; Schadenersatz; Partner; Kündigung; Dividende; Habe; Basis; Patient; Partners |
ZH | RT230172 | Rechtsöffnung | Recht; Beschwerde; Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Forderung; Entscheid; Urteil; Bundesgericht; Betreibung; Gericht; Partei; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Instanzliche; Mietgericht; Betrag; Gesuchsgegners; SchKG; Solidarisch; Mietgerichts; Rechtsöffnungstitel; Rechtsmittel; Forderung; Stimmt; Definitive |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2022.00188 | Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialhilfe im Betrag nachträglich ausgerichteter Arbeitslosengelder | |
ZH | VO110047 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 10 (9C_63/2020) | Regeste Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5). | Vorleistung; Vorsorge; Leistungspflichtig; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Regress; Stadt; Schaden; Leistung; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Beschwerde; Vorleistungen; Vorleistungspflichtige; Vorleistungspflicht; Rückgriffs; Erbracht; Anspruch; Schadenszins; Erbrachte; Verzinsung; Leistungspflichtigen; Vorleistungspflichten; Verzugszins; Resp; Person; Berufliche; Urteil; Folgend:; Erbrachten |
145 III 351 (4A_623/2018) | Art. 685a und Art. 685b OR; Vinkulierung von nicht kotierten Namenaktien; Aktivlegitimation; escape clause; Erstreckung einer vertraglichen Verpflichtung; umgekehrter Durchgriff. Zur Klage gegen die AG auf Zustimmung zur Übertragung und Eintragung ins Aktienbuch ist auch der durch die AG abgelehnte Erwerber der Aktien aktivlegitimiert (E. 2). Wird die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert angeboten (escape clause), muss der Entscheid dennoch das Gleichbehandlungsgebot achten und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; Verneinung von Rechtsmissbrauch im konkreten Fall (E. 3.2). Voraussetzungen eines umgekehrten Durchgriffs; Verneinung der Voraussetzungen im konkreten Fall (E. 4). | Beschwerde; Verwaltungsrat; Aktien; Gesellschaft; Aktionär; Aktionär; Durchgriff; Urteil; Klagte; Verwaltungsrats; Beschwerdegegnerin; Klagten; Beklagten; Beschwerdeführerin; Recht; Entscheid; Verpflichtung; Vorinstanz; Umgekehrt; Namenaktien; Mehrheit; Umgekehrte; Übertragung; Bundesgericht; Interesse; Umgekehrten; Verwaltungsratsausschuss; Klage; Mehrheitsaktionär |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5824/2020 | Bundespersonal | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Rückforderung; Urteil; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Anspruch; Verfügung; Sinne; Ausgaben; Umstände; Härtefall; Auskunft |
C-5160/2019 | Prévention des accidents et des maladies professionnels | Avertissement; Travail; Sécurité; Degré; Recourante; Mesure; Entre; Prise; D’un; Chute; Procédure; ;art; Décision; Entrepris; Contre; Entreprise; Constat; être; Consid; Protection; Autorité; Mesures; Prononcé; Fédéral; Règle; Risque; Exécution; Principe; Tribunal; Employeur |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2018.16 | Consultation des dossiers (art. 101 s. en lien avec l'art. 107 al. 1 let. a CPP); actes de procédure du Ministère public de la Confédération (art. 20 al. 1 let. b en lien avec l'art. 393 al. 1 let. a CPP). | Proc?dure; D?cision; Recours; Mesure; F?d?ral; Pi?ce; P?nal; Pi?ces; Consid; Partie; ?tre; Recourant; ?t?; Droit; Int?r?t; P?nale; un; Arr?t; Ordonne; Frais; Dossier; Toute; Prise; Plainte; Public; Contre |