ArG Art. 62 -

Einleitung zur Rechtsnorm ArG:



Das schweizerische Arbeitsgesetz regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in der Schweiz, einschliesslich der Arbeitszeit, Ruhezeiten, Mindestlohn und Urlaubsanspruch. Es schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung, Diskriminierung und Ausbeutung, regelt den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Gewährleistung der Gesundheit der Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz unabhhängig von ihrer Nationalität oder Beschäftigungsverhältnis, und Verstösse können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen.

Art. 62 ArG vom 2023

Art. 62 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 62 Vorbehalt des Strafgesetzbuches und Strafverfolgung

1 Die besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (1) bleiben vorbehalten.

2 Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.

(1) SR 311.0

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3621/2014Principe de la transparenceLTrans; être; écision; érêt; Quot;; édé; été; édicament; ;accès; édéral; ;autorité; Swissmedic; érant; édure; érieur; érieure; ;institut; ;affaire; ;affaires; édicaments; érantes; éposé; égal; érêts; épond; Préposé; Tribunal; ;elle; ;intérêt; égale