Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 617 ZGB vom 2024
Art. 617 1. Übernahme a. Anrechnungswert (1)
Grundstücke sind den Erben zum Verkehrswert anzurechnen, der ihnen im Zeitpunkt der Teilung zukommt.
(1) Fassung gemäss Art. 92 Ziff. 1 des BG vom 4. Okt. 1991 über das bäuerliche Bodenrecht, in Kraft seit 1. Jan. 1994 ([AS 1993 1410]; [BBl 1988 III 953]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 617 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB200044 | Erbteilung / Rückweisung | Beklagten; Lichen; Vorinstanz; Gewerbe; Erben; Berufung; Verfahren; Partei; Parteien; Urteil; Entscheid; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Ertrag; Ertrags; Ertragswert; Klägers; Dispo; Erbengemeinschaft; Rechtlich; Liegenschaft; Dispositiv; Schätzung; Recht; Verfahrens; Beanstandet; Ziffer; Berufungsverfahren; Erwähnt; Kammer |
ZH | RB110033 | Testamentsanfechtung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Streit; Streitwert; Gericht; Liegenschaft; Kostenvorschuss; Partei; Beschwerdegegner; Parteien; Verkehrswert; Nutzniessung; Höhere; Entscheid; Betrage; Bezirksgericht; Eigenmietwert; Betrag; Vorinstanz; Erblasserin; Verfahren; Prozent; Beschwerdeführern; Vorschuss; Spreche; Beschluss; Beschwerdegegnerin; Höheren; Hinweis; Eingabe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2019/129 | Entscheid Kostenverteilung Altlasten-Voruntersuchung; Art. 32d USG. Die Beschwerdeführerin hatte Kenntnis von einer allfälligen Belastung, weshalb eine Kostenbefreiung nach Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG nicht in Betracht kommt. Sie trifft zwar kein Verursacheranteil als Verhaltensstörerin, denn sie hat die Belastung durch die chemische Reinigung weder selbst herbeigeführt, noch hätte sie sie vermeiden können. Die Beschwerdeführerin ist jedoch als Inhaberin des Grundstücks Zustandsstörerin. Im vorliegenden Fall erscheint die der Beschwerdeführerin auferlegte Haftungsquote von 30 % nicht als exzessiv (Verwaltungsgericht, B 2019/129). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_117/2020). | |
BS | EL.2019.15 (SVG.2020.112) | Aufrechnung von Verzichtsvermögen in der EL-Berechnung (Bundesgerichtsurteil 9C_435/2020) | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 III 50 | Bewertung von Vermögensgegenständen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 211 ZGB) (Änderung der Rechtsprechung). Belastungen eines Vermögensgegenstandes, die sich erst künftig realisieren könnten, sind bei dessen Bewertung als wertvermindernde Faktoren stets zu berücksichtigen (E. 2a). Ob und gegebenenfalls wann sich solche latente Lasten verwirklichen könnten, ist für deren Bewertung bestimmend. Dabei entscheidet der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände '«ex aequo et bono'» (E. 2b). | Gewinn; Bewertung; Gewinnbeteiligungs; Obergericht; Latente; Gewinnbeteiligungsrecht; Auseinandersetzung; Berücksichtigen; Güterrechtliche; Landwirtschaftsbetrieb; Verkehrswert; Wirtschaftliche; Beklagten; Rückübertragungsanspruch; Urteil; Landwirtschaftsbetriebes; Betrieb; Landwirtschaftliche; Vorkaufs; Wirtschaftlichen; Könnten; Vereinbarung; Ertragswert; Vorkaufsrecht; Miterben; Erben; Belastung; Güterrechtlichen; Belastungen; Landwirtschaftlichen |
116 II 174 | Beginn der Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (Art. 3 Abs. 3 BBSG). Mit der Erbteilung beginnt eine neue fünfjährige Sperrfrist zu laufen. | Sperrfrist; Erbteilung; Grundstück; Grundstücke; Wirtschaftliche; Landwirtschaftliche; Veräusserung; Grundbuch; Erwerb; Buchst; Nichtlandwirtschaftliche; Landwirtschaftlichen; Erbgang; Eigentum; Grundstücken; Löse; Veränderung; Grundbuchamt; Zusammenhang; Erben; Auslöse; Erwerbs; Kommission; Gesamteigentümer; Gesamteigentum; Miteigentum; Luzern; Beginnt; Bundesgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Wolf, Eggel | Berner Kommentar – Die Teilung der Erbschaft | 2014 |
HAUSHEER, REUSSER, GEISER | Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht | 1998 |