CCS Art. 614 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 614 CCS dal 2022

Art. 614 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 614 II. Crediti del defunto verso gli eredi

I crediti del defunto verso uno degli eredi sono imputati nella sua quota.


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Art. 614 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB130025-Berufung; Berufungskläger; Erblasserin; Bezirksgericht; Beklagte; Beklagten; Darlehen; Berufungsklägers; Berufungsbeklagte; Urteil; Darlehens; Schuld; Verfügung; Testament; Vorkaufsrecht; Recht; Teilung; Forderung; Verfahren; Berufungsbeklagten; Berufungsverfahren; Erben; Lasses; Parteien; Wille; Liegenschaft
VDHC/2022/187’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt
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