SchKG Art. 61 -

Einleitung zur Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 61 SchKG vom 2024

Art. 61 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 61 Wegen
schwerer
Erkrankung

Einem schwerkranken Schuldner kann der Betreibungsbeamte für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren.


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Art. 61 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230227InsolvenzerklärungKonkurs; Konkurseröffnung; Nichtigkeit; Generalversammlung; Konkurseröffnungsentscheid; SchKG; Generalversammlungsbeschluss; Insolvenzerklärung; Gericht; Parteien; Kanton; Verfahren; Meilen; Vorinstanz; Parteientschädigung; Entscheid; Amtes; Generalversammlungsbeschlusses; Tatsache; Rechtsmittel; Kantons; Urteil; Gläubiger; Akten; Schuldnerin; Tatsachen; ärin
ZHPS230178KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Eingabe; Entscheid; Verfahren; Gläubigerin; SchKG; Kantons; Oberrichter; Urteil; Erteilung; Verfahrens; Krankschreibung; Gesuch; Ausführungen; Parteien; Bundesgericht; Obergericht; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Camelin-Nagel; Konkurseröffnung; Konkursgericht; Datum; Poststempel; Aufhebung; Konkurses; Akten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2024.53-Betreibungsamt; Existenzminimum; Schuldner; Tiere; Aufsichtsbehörde; Fahrzeug; Berechnung; Existenzminimums; Grundbetrag; SchKG; Schuldbetreibung; Konkurs; Schafe; Unterhalt; Entscheid; Haustier; Zusammenhang; Hobby; Betreibungsamtes; Rechtsstillstand; Betrag; Ermessen; BlSchK; Gründen
SOSCBES.2023.14-Betreibung; Betreibungsamt; Schuld; Rechtsstillstand; Aufsichtsbehörde; SchKG; Schuldner; Polizei; Verlängerung; Rechtsstillstandes; Schuldbetreibung; Konkurs; Verfügung; Betreibungsamtes; Eingabe; Raten; Vertreter; Urteil; Vizepräsident; Werner; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Thal-Gäu; Ratenzahlung; Forderung; Antrag; Rechtsmittelfrist; ühren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 195Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 91, 96 und 251 ZPO, GebV SchKG; Entscheide des Arrestgerichts. Rechtsgrundlagen von Streitwert, Spruchgebühr und Parteientschädigung in Arrestsachen (E. 4). SchKG; Obergericht; Streitwert; Urteil; Recht; Obergerichts; Verfahren; Gebühr; Parteien; Parteientschädigung; Entscheid; Gericht; Konkurs; Gebühren; Arresteinsprache; Guthaben; Arrestgericht; Kantons; Schuldbetreibung; Tarif; Summarsache; Festsetzung; Schweiz; Kommentar; Gerichtsgebühr; Zivilsachen
105 III 28Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Erstreckung der Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse (Art. 806 ZGB). 1. Rekurslegitimation der Liquidatorin (E. 1). 2. Die Frage, ob sich die Pfandhaft auch beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung im Sinne von Art. 806 ZGB auf die Mietzinserträgnisse erstrecke, kann nicht im Beschwerdeverfahren entschieden werden (E. 2). 3. Enthält der Kollokationsplan keinen Entscheid darüber, ob sich die Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse erstrecke, so ist er nachträglich zu ergänzen und neu aufzulegen (E. 3). Pfandhaft; Mietzinse; Kollokationsplan; Konkurs; Liquidator; Entscheid; Liquidatorin; Verteilung; Staatskassenverwaltung; Verteilungsliste; Rekurs; Lassvertrag; Vermögensabtretung; Liegenschaft; Mietzinseinnahmen; Mietzinserträgnisse; Lastenverzeichnis; Sinne; Brunnenstrasse; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Rekurse; Vorinstanz; Liquidationsvergleich; Zinsen; Buchs; Aufsichtsbehörde; Erwägungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Staehelin, Thomas Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998