KG Art. 61 - Aufhebung bisherigen Rechts

Einleitung zur Rechtsnorm KG:



Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Art. 61 KG vom 2023

Art. 61 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 61 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Kartellgesetz vom 20. Dezember 1985 (1) wird aufgehoben.

(1) [AS 1986 874; 1992 288 Anhang Ziff. 12]

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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