Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP) Art. 61

Zusammenfassung der Rechtsnorm LDIP:



Art. 61 LDIP de 2022

Art. 61 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 61 II. Droit applicable (1)

Le divorce et la séparation de corps sont régis par le droit suisse.

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 3 de la LF du 19 juin 2015 (Partage de la prévoyance professionnelle en cas de divorce), en vigueur depuis le 1er janv. 2017 (RO 2016 2313; FF 2013 4341).

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Art. 61 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Scheidung; Miteigentum; Miteigentums; Verfahren; Parteien; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Auflösung; Verfahrens; Zuständigkeit; Prozesse; Vorinstanz; Klage; Verfügung; Gericht; Ehegatte; Aufhebung; Ehegatten; Beschluss; Beschwerdeverfahren; Prozesses; Miteigentumsauflösungsprozess; äftige
ZHLC210027EhescheidungKinder; Kinderunterhalt; Recht; LugÜ; Unterhalt; Scheidung; Berufung; Zuständig; Hinwil; Zuständigkeit; Vorinstanz; Gericht; Parteien; Regel; Verfahren; Bezirksgericht; Amtsgericht; Regelung; Unterhalts; Antrag; Kinderunterhalts; Entscheid; Deutschland; Schweiz; Beklagten; Scheidungsklage; Verfügung; Einlassung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.13 (AG.2016.620)ScheidungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Entscheid; Recht; Obhut; Berufungsbeklagten; Gericht; Scheidung; Mutter; Zuteilung; Zivilgericht; Appellationsgericht; Eltern; Verfahren; Vorinstanz; Schweiz; Basel-Stadt; Parteien; Zivilgerichts; Kindes; Kindswohl; Kontakt; Eingabe; Rechtsmittel; Dreiergericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 298Nebenfolgen einer im Ausland rechtskräftig geschiedenen Ehe; Klage beim schweizerischen Gericht auf Regelung der Elternrechte; Zuständigkeit. Ist für die Zuteilung der elterlichen Gewalt und die Regelung des persönlichen Verkehrs ein schweizerisches Gericht zuständig (Art. 1 MSA i.V.m. Art. 85 Abs. 1 IPRG) und kann daher der Entscheid eines ausländischen Gerichts wegen dessen fehlender Zuständigkeit in der Schweiz nicht anerkannt werden (Art. 25 lit. a IPRG), so hat das mit der Gestaltung der Elternrechte befasste schweizerische Gericht von Amtes wegen auch den Kinderunterhalt festzulegen, obwohl dieser vom MSA nicht erfasst wird. ändig; Entscheid; Zuständigkeit; Gericht; Schweiz; Aufenthalt; Gerichte; Urteil; Regelung; Scheidung; Recht; Entscheidung; Hinweisen; Vertragsstaat; Nebenfolgen; Kinderbelange; Minderjährige; Über; Schutz; Unterhalts; Berufung; Gewalt; Jugoslawien; Massnahmen; Übereinkommen; Heimatstaat; Zivilabteilung
118 II 79Scheidung von Ehegatten, die eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit haben und von denen nur einer in der Schweiz wohnt (Art. 61 Abs. 2 IPRG); Anwendung der Ausnahmeklausel zu Gunsten des schweizerischen Rechts (Art. 15 Abs. 1 IPRG). Art. 15 Abs. 1 IPRG enthält eine strikte, nur im Notfall anzuwendende Ausnahmeklausel, der die Kollisionsnorm grundsätzlich vorgeht. Angesichts der gesamten Umstände ist es im gegebenen Fall offensichtlich, dass der Sachverhalt zum gemeinsamen ausländischen Recht eine nur sehr lose, zum schweizerischen Recht dagegen eine viel engere Beziehung hat. époux; Chaux-de-Fonds; être; Etats-Unis; Suisse; éjour; éricain; été; étroit; éricaine; Tribunal; âche; Comme; -citizenship; Texas; édéral; Espèce; établi; Action; était; ésigné; étroite; Exception; ègle; Extrait; Arrêt; éforme; Ausnahmeklausel; Sachverhalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Vischer, Heini, Siehr, Volken Zürich1993