LTF Art. 61 - Giudicato

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 61 LTF dal 2024

Art. 61 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 61 Giudicato

Le sentenze del Tribunale federale passano in giudicato il giorno in cui sono pronunciate.


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Art. 61 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220192RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchs; Bundes; Gesuchsgegner; Verfahren; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Entscheid; Urteil; Bundesstrafgerichts; Betreibung; Bundesgericht; Feststellung; Beschwerdeverfahren; Revision; Rechtspflege; Bezirksgericht; Meilen; Gesuchsgegners; Rechtsöffnungstitel; Sistierung; Frist; Rechtsöffnungsverfahren; Feststellungsklage; Bundesgerichts; SchKG
ZHRT220191RechtsöffnungGericht; Gesuch; Gesuchs; Bundes; Gesuchsgegner; Recht; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Verfahren; Entscheid; Urteil; Rechtsöffnung; Betreibung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Forderung; Revision; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Meilen; Betreibungs; Verfahrens; Frist; Verfügung; Gesuchsgegners; Anträge; Eventualiter; äuchliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 173 (2C_455/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4).
Gemeinde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Richter; Mitglied; Verfahren; Unvereinbarkeit; Recht; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Stadt; Liestal; Basel-Landschaft; Urteils; Gemeinderat; Verfahrens; Rechtsprechung; Regierungsrat; Kantonsgerichts; Vorinstanz; Mitglieder
142 IV 105 (6B_640/2015)Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). Massnahme; Behandlung; Freiheit; Freiheitsentzug; Anstalt; Urteil; Haftanstalt; Sicherheitshaft; Recht; Vollzug; Entscheid; Anordnung; Gericht; Unterbringung; Vollzugs; Schweiz; Bezirksgericht; Verlängerung; Massnahmen; Massnahmeunterworfene; Beginn; Massnahmedauer; Aufenthalt; Behandlungsbeginn

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-713/2015Berufsbildung (Übriges)Quot;; Experte; Experten; Prüfung; Arbeit; Vorinstanz; Kapitel; Bewertung; Diplomarbeit; Bundes; Diplomprüfung; Bundesverwaltung; Organisation; Bundesverwaltungsgericht; Vergleich; Punkt; Beschwerdeführers; Abbildung; Verfahren; Bezug
B-3490/2007Höhere FachprüfungPrüfung; Vorinstanz; Prüfung; Prüfungs; Beschwerde; Diplomprüfung; Modul; Modulprüfungen; Entscheid; Recht; Bundesverwaltung; Diplomprüfungen; Bundesverwaltungsgericht; Prüfungsordnung; Kognition; Erstinstanz; Voraussetzung; Zulassung; Wirtschaftsprüfer; Verfügung; Vorbringen; Verfahren; Beschwerdeführers; Gehör; Punkte; Sinne; Voraussetzungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Bundesgerichtsgesetz [BK-LTF]2008
Stefan Heimgartner, HansBasler Art.612008