ZGB Art. 600 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 600 ZGB vom 2025

Art. 600 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 600 Verjährung

1 Die Erbschaftsklage verjährt gegenüber einem gutgläubigen Beklagten mit Ablauf eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet, da der Kläger von dem Besitz des Beklagten und von seinem eigenen bessern Recht Kenntnis erhalten hat, in allen Fällen aber mit dem Ablauf von zehn Jahren, vom Tode des Erblassers oder dem Zeitpunkte der Eröffnung seiner letztwilligen Verfügung an gerechnet.

2 Gegenüber einem bösgläubigen Beklagten beträgt die Verjährungsfrist stets 30 Jahre.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 600 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230081TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Testaments; Recht; Erblasserin; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Verfahren; Vorinstanz; Erben; Auslegung; Feuerwehr; Vermögen; Testamentseröffnung; Erbin; Vermächtnisnehmer; Entscheid; Behörde; Institution; Vermögens; Urteil; Einzelgericht; GABRIELI; Institutionen; Schulden; Bezirk; Eröffnung
ZHLF220046TestamentBerufung; Erblasserin; Recht; Verfügung; Berufungskläger; Vorsorge; Vorsorgeauftrag; Ziffer; Wille; Todes; Willen; Berufungsbeklagte; Verfahren; Vollmacht; Urteil; Eröffnung; Vorinstanz; Anordnung; Entscheid; Rubrum; Gericht; Vorsorgeauftrages; Meilen; Rechtsmittel; Einzelgericht; Verfügungen; Wunsch; Testament; Willensvollstrecker; Erben
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