Fusionsgesetz (FusG) Art. 60

Zusammenfassung der Rechtsnorm FusG:



Das schweizerische Fusionsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fusionen von Unternehmen, insbesondere von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Es legt Verfahren, Voraussetzungen und Informationspflichten fest, um die Rechte der betroffenen Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz zielt darauf ab, Fusionen transparent und gerecht abzuwickeln, die Rechte der Minderheitsaktionäre zu sichern und einen fairen Prozess zu gewährleisten.

Art. 60 FusG vom 2023

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Art. 60 Inhalt des Umwandlungsplans

Der Umwandlungsplan enthält:

  • a. den Namen oder die Firma, den Sitz und die Rechtsform vor und nach der Umwandlung;
  • b. die neuen Statuten;
  • c. die Zahl, die Art und die Höhe der Anteile, welche die Anteilsinhaberinnen und -inhaber nach der Umwandlung erhalten, oder Angaben über die Mitgliedschaft der Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach der Umwandlung.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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