IPRG Art. 6 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 6 IPRG vom 2025

Art. 6 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 6 Einlassung (1)

In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichtes.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BB vom 22. Dez. 2023 über die Genehmigung und die Umsetzung des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 561; BBl 2023 1460).

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Art. 6 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG190167Marke / UWGMarke; Zeichen; Beklagten; Recht; Marken; MSchG; Schweiz; Quadrat; Verwechslung; Verkehr; Verwechslungsgefahr; Parteien; Zeichens; Linie; Rechtsbegehren; Verletzung; Linien; Gericht; Schweizer; Socken; Verkehrskreis; Abbildung; Verkehrskreise; Klage; Gebrauch; Kennzeichnung; Unterlassung; Bildmarke; Kennzeichnungskraft
ZHLE220020EheschutzGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Scheidung; Recht; Eheschutz; Unterhalt; Berufung; Parteien; Massnahme; Kinder; Massnahmen; Zuständigkeit; Unterhalts; Entscheid; Gesuchstellers; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Eheschutzgericht; Verfahren; Eltern; Ehegatten; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Auszug; Liegenschaft; Besuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 6E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... ändig; Scheidung; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schweiz; Verfahren; Kommentar; Entscheidung; Einlassung; Volken; Eheschutz; Ehegatten; Scheidungsurteil; Richter; Walter; Gerichte; Ladung; IPRG-; Schei-; Erlass
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Müller-Chen, Dasser, Oberhammer, Widmer LüchingerZürcher Kommentar zum IPRG2018