147 I 280 (1C_377/2019) | Regeste Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3). | Daten; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Beschwerdeführenden; Recht; Überwachung; Urteil; Gesuch; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Personen; Auskunft; Schutz; Hinweis; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahme; Überwachungsmassnahmen; Hinweisen |
144 V 361 | Art. 28 Abs. 1 lit. b, aArt. 29 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 4 IVG; Entstehung des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung. Beantwortung der in BGE 137 V 351 E. 5.1 S. 361 offengelassenen Frage dahingehend, dass der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung jedenfalls den Ablauf der einjährigen Wartezeit in sinngemässer Anwendung von Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG voraussetzt (E. 6.2). | Hilflosenentschädigung; Anspruch; Hilflosigkeit; Recht; IV-Stelle; Wartezeit; Entstehung; Rente; Variante; Urteil; Anspruchs; Wartejahr; Invalidenversicherung; Abklärungsbericht; Entscheid; Verfügung; Bundesgericht; Vorinstanz; MEYER; Renten; Sozialversicherung; Verwaltung; Verletzung; Fussnote; Hilfsbedürftigkeit; Arbeitsunfähigkeit |