VRV Art. 59c - Pflichten des Führers und des Halters

Einleitung zur Rechtsnorm VRV:



Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.

Art. 59c VRV vom 2025

Art. 59c Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 59c (1) Pflichten des Führers und des Halters

1 Für Fahrzeuge, die der Abgaswartung unterstehen, muss der Führer das Abgas-Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

2 Für Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System muss der Halter, wenn die Fehlfunktionsanzeige des OBD-Systems einen Fehler der abgasrelevanten Ausrüstung anzeigt, das Fahrzeug innert Monatsfrist nach dem erstmaligen Auftreten des Fehlers überprüfen und in Stand stellen lassen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7085).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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