OR Art. 599 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 599 OR vom 2025

Art. 599 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 599 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den oder die unbeschränkt haftenden Gesellschafter besorgt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLVG.2015.00054Direkte Bundessteuer: Qualifikation von zedierten Forderungen als GeschäftsvermögenForderung; Gesellschaft; Geschäft; Forderungen; Geschäftsvermögen; Vermögens; Kantons; Apos; Bundessteuer; Veranlagung; Verwaltung; Recht; Rekurs; Steuerperiode; Vermögenswert; Glarus; Inkasso; Steuerverwaltung; Zweck; Höhe; Vermögenswerte; Privatvermögen; Erwerbs; Gemeinde; Verlust; Umqualifizierung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.