115 IV 114 | Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 59a VRV, Art. 133a VZV, Art. 83a der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) vom 27. August 1969 (SR 741.41); Falschbeurkundung, Abgas-Wartungsdokument. Inhaltlich unrichtige Feststellungen in einem Abgas-Wartungsdokument können eine Falschbeurkundung darstellen: denn es dient der Polizei als Beleg dafür, dass die Abgaswartung durchgeführt wurde (Art. 133a Abs. 1 VZV; E. 2). Entgegen dem Wortlaut verlangt Art. 83a Abs. 4 BAV nicht Identität zwischen der Person, welche die Wartungsarbeiten durchgeführt hat, und derjenigen, welche die Prüfung bestätigt (E. 3). | Abgas; Wartung; Person; Wartungsdokument; Abgaswartung; Abgas-Wartungsdokument; Beschwerdegegner; Messung; Kontrolle; Urkunde; Falschbeurkundung; Bestätigung; Wortlaut; Instandstellung; Personen; Urteil; Identität; Fahrzeug; Tatsache; Bundes; Polizei; Wartungsarbeiten; Prüfung; Vorinstanz; Dokument |
115 IV 148 | Art. 29 und 93 Ziff. 2 SVG, Art. 59a VRV, Art. 83a BAV; Abgaswartung, Pflichten des Fahrzeuglenkers. Art. 59a Abs. 3 VRV regelt die Pflichten des Fahrzeuglenkers abschliessend. Dieser hat das Abgas-Wartungsdokument mitzuführen und es den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen, während der Fahrzeughalter für die Abgaswartung gemäss Abs. 1 verantwortlich ist (E. 2). Nach Ablauf der Abgaswartungsfrist befindet sich ein Fahrzeug nur dann in vorschriftswidrigem Zustand (Art. 93 Ziff. 2 SVG), wenn es den massgebenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften nicht (mehr) entspricht (E. 3). | Fahrzeug; Abgaswartung; Zustand; Fahrzeuge; Fahrzeuges; Vorinstanz; Pflicht; Wartung; Vorschriften; Lenker; Kantons; Pflichten; Kontrollorganen; Abgaswartungsfrist; Ausrüstungsvorschriften; Entscheid; Halter; Abgasemissionen; Instandstellung; Urteil; Generalprokurator; Nichtigkeitsbeschwerde; Fahrzeuglenkers; Abgas-Wartungsdokument; ährend |