CC Art. 589 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 589 CC de 2025

Art. 589 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 589 Effets de l’acceptation sous bénéfice d’inventaire 1. Responsabilité d’après l’inventaire

1 En cas d’acceptation bénéficiaire, la succession passe à l’héritier avec les dettes constatées par l’inventaire.

2 Les effets de ce transfert remontent au jour de l’ouverture de la succession.

3 L’héritier répond, tant sur les biens de la succession que sur ses propres biens, des dettes portées à l’inventaire.


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Art. 589 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNQ120027ErbschaftInventar; Erbschaft; Berufung; Erben; Berufungskläger; Recht; Bezirksrat; Forderung; Kinder; Schweiz; Vormundschaftsbehörde; Andelfingen; Beistand; Beschluss; Entscheid; Sinne; Erblasser; Höhe; Vollstreckung; Erblassers; Inventars; Behörde; Geschäft; Erbteil; Einzelgericht; Annahme; Interesse; öglich
ZHLF110081Erbausschlagung und konkursamtliche Liquidation (Kosten)Urteil; Verfahren; Bezirkes; Erben; Einzelgericht; Beschwerdeführers; Erbschaft; Inventar; Bundesgericht; Oberrichter; Liquidation; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Gerichtskosten; Mutter; Unterlagen; Kanton; Entscheid; Antragsteller; Interesse; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Bohli; Erbausschlagung; Einzelgerichtes; Aufklärung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
BSVD.2014.238 (AG.2015.596)Unterbrechung der Energielieferung vom 8. Oktober 2014Rekurrent; Verfügung; Forderung; Rekurs; Recht; Mahnung; Gebühr; Benützungsverhältnis; Elektrizität; Rechnung; Rekurrenten; öffentlich-rechtliche; Wohnung; Akontorechnung; IWB-Gesetz; Gebühren; Verwaltung; Schuld; Bundesgericht; Zahlung; Mahnungen; Verwaltungsgericht; Basel; Urteil; Lieferung; Schuldner; Leistung; Leistung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 I 117Art. 127 Abs. 1 BV, Art. 389 Ziff. 5 und Art. 390 Abs. 1 Ziff. 2 StrV/BE; Kosten der Strafuntersuchung, Haftung des Nachlasses, Legalitätsprinzip. Wer die Kosten des Strafverfahrens trägt, bestimmt das Gesetz (E. 4). Das Berner Strafverfahrensgesetz sieht nicht vor, dass die Kosten dem Nachlass des Angeschuldigten auferlegt werden können. Für einen solchen Kostenentscheid bei Verfahrenseinstellung infolge Todes des Angeschuldigten vor der Strafgerichtsverhandlung fehlt die gesetzliche Grundlage (E. 7). Angeschuldigte; Angeschuldigten; Verfahren; Recht; Kanton; Urteil; Verfahren; Kostenauflage; Verfahrens; Erben; Obergericht; Verfahrens; Lasses; Kantons; Berner; Verfahrenskosten; Kreis; Abgabe; Todes; Prozess; Folge; Haftung; Legalitätsprinzip; Verfahrensgesetz; Grundlage; Kreisgericht
113 II 118Haftungsbeschränkung des Erben für Nachlassschulden (Art. 590 ZGB). Die mit dem öffentlichen Inventar verbundene Haftungsbeschränkung gilt nur für Erbschaftsschulden. Diese Gesetzesbestimmung zum Schutze des Erben kann nicht gegen diesen angerufen werden, wenn er Zug um Zug eine Forderung aus Kauf geltend macht. Inventar; Eigentums; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Erben; Vertrag; Schutz; Anspruch; Kaufvertrag; Erbschaft; Haftungsbeschränkung; Forderung; Vertrags; Urteil; Forderung; Käufer; Kaufpreisforderung; Berufung; Klage; Schutze; Anzahlung; Über; Käufers; Annahme; Beklagten; Obergericht; Eigentumsübertragungsanspruch; Untergang; Lassaktiven; Verwirkung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4507/2011Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Rente; Recht; Erben; Renten; Erbschaft; Schuld; Inventar; Rentenbezüger; Rückerstattung; Rückforderung; Forderung; Quot;; VI-act; Verlassenschaft; Erblasser; Schulden; Rentenbezügers; Erblassers; Gläubiger; Einsprache; Betrag; Schweiz; Erbantritt; Erbenmachthaber; Forderungen; Anspruch; Rückforderungsanspruch; Annahme