Swiss Civil Code (SCC) Art. 583

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 583 SCC from 2024

Art. 583 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 583 III. Inclusion ex officio

1 Claims and debts evident from the public registers or from the papers of the deceased are included ex officio.

2 The debtors and creditors must be notified of any such inclusion.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 583 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF180002Öffentliches Inventar / FristansetzungInventar; Inventars; Notar; Notariat; Erben; Verfahren; Erbschaft; Vorinstanz; Recht; Frist; Verfahrens; Entscheid; Verfügung; Einzelgericht; Schätzung; Auflegung; Passiven; Beschwerde; Schulden; Vermögenswerte; Erbrecht; Meilen; Sinne; Annahme; Aktiven
VDHC/2016/858Inventaire; édure; écis; éance; écision; éritiers; ôture; était; éfunt; énéfice; Lausanne; élai; Assurance; Chambre; écembre; état; établi; Autorité; édéral; Issue; Accident; éancier; ésident; étant; échéance; énéficiaire; ’inventaire
Dieser Artikel erzielt 11 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
AGAG ZBE.2023.9-Inventar; Berufung; Berufungsklägerin; Entscheid; Apos; Recht; Erben; Inventars; Erblasser; Erbschaft; Gericht; Berufungsbeklagte; Verfahren; Erblassers; Ergänzung; Kanton; Schuld; Akten; Obergericht; Forderung; Bundesgericht; Gläubiger; Kantons; Liegenschaft; Berichtigung; Vorinstanz; Rechtsmittel; ätzlich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 313 (5A_791/2017)Art. 580 ff. ZGB; öffentliches Inventar; einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit im Verfahren auf Aufnahme des Inventars; Kognition der zuständigen Behörde. Art. 584 Abs. 1 ZGB sieht nach seinem Wortlaut im Verfahren auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars nur eine einmalige Auflage des Inventars zur Einsichtnahme und Äusserung vor. Hiervon abzuweichen besteht mit Blick auf die (beschränkte) Funktion des öffentlichen Inventars und das Interesse der Gläubiger an der Vermeidung von Verzögerungen kein Anlass. Den Erben sind nachträgliche Änderungen aber anzuzeigen (E. 2.1, 2.3 und 2.4). Es ist nicht im Rahmen der Inventaraufnahme, sondern im Zivilprozess über Bestand und Inhalt der Aktiven und Passiven der Erbschaft zu befinden (E. 3). Inventar; Erbschaft; Inventars; Erben; Urteil; Passiven; Frist; Regierungsstatthalteramt; Aktiven; Inventaraufnahme; Obergericht; Einsicht; Forderung; Verfahren; Äusserung; Zivilprozess; Annahme; Äusserungsmöglichkeit; Behörde; Erblasser; Notar; Abklärungen; Entscheid; Bestimmungen; Forderungen; Schulden; WISSMANN/VOGT/LEU; Einsichts
113 II 118Haftungsbeschränkung des Erben für Nachlassschulden (Art. 590 ZGB). Die mit dem öffentlichen Inventar verbundene Haftungsbeschränkung gilt nur für Erbschaftsschulden. Diese Gesetzesbestimmung zum Schutze des Erben kann nicht gegen diesen angerufen werden, wenn er Zug um Zug eine Forderung aus Kauf geltend macht. Inventar; Eigentums; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Erben; Vertrag; Schutz; Anspruch; Kaufvertrag; Erbschaft; Haftungsbeschränkung; Forderung; Vertrags; Urteil; Forderung; Käufer; Kaufpreisforderung; Berufung; Klage; Schutze; Anzahlung; Über; Käufers; Annahme; Beklagten; Obergericht; Eigentumsübertragungsanspruch; Untergang; Lassaktiven; Verwirkung