Codice di procedura civile (CPC) Art. 58

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 58 CPC dal 2024

Art. 58 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 58 Corrispondenza tra il chiesto e il pronunciato e riserva della non vincolativit delle conclusioni delle parti

1 Il giudice non può aggiudicare a una parte né più di quanto essa abbia domandato, né altra cosa, né meno di quanto sia stato riconosciuto dalla controparte.

2 Sono fatte salve le disposizioni di legge secondo le quali il giudice non è vincolato dalle conclusioni delle parti.


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Art. 58 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
ZHLE220067EheschutzGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Berufungs; Unterhalt; Prozesskostenbeitrag; Gericht; Einkommen; Entscheid; Urteil; Leistung; Rechtsmittel; Gesuchsgegners; Ehegatte; Unterlagen; Pensum; Parteien; Ehegatten; Umzugs; Rechtspflege; Getrenntleben; Konto; Umzugskosten; Auskunft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.63-Apos; Ehefrau; Ehemann; Berufung; Recht; Einkommen; Berufungs; Unterhalt; Vorderrichter; Steuer; Tochter; Berufungskläger; Rechtspflege; Phase; Wohnung; Verfahren; Ehemannes; Über; Verfügung; Mietzins; Überschuss; Zahlung; Solothurn; Berufungsbeklagte; Kinder
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 137 (5A_169/2023)
Regeste
Art. 295b SchKG ; Verlängerung der Stundung. Nur der Sachwalter ist berechtigt, beim Nachlassgericht einen Antrag gemäss Art. 295b SchKG zur Verlängerung der definitiven Stundung zu stellen. Wird vor Ablauf der bewilligten Stundungsdauer kein Verlängerungsantrag gestellt, zieht dies die Konkurseröffnung nach sich (E. 3 und 4).
SchKG; Stundung; Verlängerung; Sachwalter; Antrag; Lassstundung; Sachwalters; Konkurs; Gläubiger; Schuldner; Lassgericht; Kantons; Urteil; Kantonsgericht; Entscheid; BAUER/LUGINBÜHL; Stundungsdauer; Wortlaut; Lassverfahren; Verlängerungsantrag; Verfahren; Schuldbetreibung; Regelung; Appenzell; Ausserrhoden; Obergericht; Auffassung; Sanierung; Bundesgesetz; Zusammenhang
147 III 505 (4A_209/2021)
Regeste
Art. 783 und 822 OR ; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6).
Gesellschaft; Stammanteil; Gesellschafter; Stammanteile; Austritt; Stammkapital; Gesellschafters; Recht; Stammkapitals; Ausschluss; Abfindung; Austritts; Ausscheiden; Kapital; Erwerb; Nennwert; Handelsregister; Gericht; Grenze; Lösung; Auflösung; GmbH-Recht; Botschaft; Vorliegen; Herabsetzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2015/44AkteneinsichtAkten; Akteneinsicht; Verfahren; Vorinstanz; Arbeitsbericht; Beschwerdegegner; Akteneinsichtsrecht; Verfahrens; Androhung; Recht; Akteneinsichtsrechts; Einsicht; Parteien; Verfügung; Bundes; Anspruch; Behörde; Aufsicht; Informationen; Anordnung; Beschwerdegegnern; Interesse; Urteil; Interessen; Rechtsvertreter; Auflage; Dispositionsmaxime
A-4934/2013VerrechnungssteuerAktien; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Steuer; Holding; Entscheid; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Jahresrechnung; Verfügung; Recht; Gesellschaft; Bezirksgericht; Kommentar; Übertragung; Jahresrechnungen; Quot;; Beteiligungsrechte; Vorinstanz; Frist; Erwerb; Verrechnungssteuerforderung; Verkauf; Teilliquidation; Einsprache; Beweis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HurniBerner Art.582020
HurniBerner Band I2020