ZGB Art. 577 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 577 ZGB vom 2025

Art. 577 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 577 Ausschlagung eines
Vermächtnisses

Schlägt ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus, so fällt es zugunsten des Beschwerten weg, wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 577 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2014/350-Héritier; éritiers; Héritiers; Usufruit; Justice; éfunt; égal; écision; écembre; Inscription; édéral; élivré; égale; Piotet; égaux; épouse; Ensemble; écisions; Autorité; Steinauer; Droit; Guinand/Stettler; éserve; éritière
VDHC/2013/46Tableau; Fondation; Huile; œuvre; Appel; œuvres; édure; égataire; épens; écision; Lausanne; érêt; èces; égataires; était; édé; Picasso; Objet; éfendeur; Sculpture; Nature; Port; CPC-VD; Paris; Gstaad; érieur

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 98 62Wirkung der Verzichtserklärung des gemäss Nachfolgeordnung berufenen Fideikommissars. Frage der Anwendung obligationenrechtlicher und erbrechtlicher Bestimmungen.Verzicht; Fideikommiss; Fideikommissar; Recht; Bedingung; Verzichts; Verzichtserklärung; Aufgabe; Person; Familienfideikommiss; Folgeordnung; Regierungsrat; Entscheid; Anwärter; Forderung; Rechte; Erbschaft; Gestaltungsrecht; Wille; Verzichtende; Bürgerrat; Anspruch; Vorinstanz
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