SCC Art. 572 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 572 SCC from 2022

Art. 572 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 572 III. Disclaimer by one co-heir

1 Where the deceased has not made a testamentary disposition and one of two or more heirs disclaims the inheritance, his or her share of the estate passes to the other heirs as if he or she had predeceased.

2 Where the deceased has made testamentary disposition, any share of the estate disclaimed by a named heir passes to the testator’s nearest statutory heirs, unless other intentions on the part of the testator are evident from the disposition.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 572 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180006Ausschlagung / Wiederherstellung BerufungsfristBerufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Verfahren; Entscheid; Beistand; Eltern; Urteil; Frist; Interessenkollision; Tochter; Bülach; Berufungsbeklagten; Bezirksgericht; Vorinstanz; Beilage; Ausschlagungserklärung; Wiederherstellung; Erben; Erbin; Vertretung; Inventar; Kindes; Bezirksgerichtes
ZHLF170015TestamentseröffnungBerufung; Erblasser; Testament; Vorinstanz; Testaments; Verfügung; Original; Erblassers; Berufungskläger; Originaltestament; Recht; Neffe; Quote; Willen; Urteil; Verfahren; Erben; Testamentseröffnung; Blatt; Eröffnung; Auslegung; Neffen; Gericht; Unterschrift; Anordnung; Willens; Einzelgericht
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.