SG | BV 2017/7 | Entscheid Zusprache einer Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge basierend auf dem von der IV-Stelle ermittelten IV-Grad von 46%, da der zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der sich erst später eingetretenen Invalidität vorliegt und die Vorsorgeeinrichtung in die invalidenrechtlichen Verfahren stets einbezogen war. Beschränkung der Rentenleistungen auf BVG-Mindestleistungen wegen Verletzung der Anzeigepflicht (nicht wahrheitsgemäss ausgefüllter Gesundheitsfragebogen) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Mai 2019, BV 2017/7). | ähig; Vorsorge; Invaliden; Rente; Invalidität; IV-act; Renten; Verfügung; IV-Stelle; Arbeitsunfähigkeit; Beklagten; Leistung; Invalidenrente; Vorsorgeeinrichtung; Verfügungen; Rücken; Rückversicherung; Invaliditätsgrad; Entscheid; Arbeitsfähigkeit; Verwaltungsgericht; Vorsorgereglement; Gutachten; Akten; Kinder; Klage; Vorsorgereglements |