DO Art. 565 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 565 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 565 Retratga

1 L’autorisaziun da represchentanza po vegnir retratga d’in societari per motivs impurtants.

2 Sin dumonda d’in societari che fa valair vardaivlamain tals motivs po la dretgira retrair provisoricamain l’autorisaziun da represchentanza, sch’in privel smanatscha. Questa disposiziun giudiziala sto vegnir inscritta en il register da commerzi.


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Art. 565 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT170133RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Kanzlei; Gesellschaft; Vorinstanz; Hinweis; Partner; Schuld; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Rechtsanwälte; Gesuchstellers; Vereinbarung; Rechtsschein; Vertretungsmacht; Klienten; Zusammenarbeit; Unterzeichnung; Mitteilung
ZHRT170131RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Kanzlei; Gesellschaft; Vorinstanz; Hinweis; Partner; Schuld; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Rechtsanwälte; Gesuchstellers; Vereinbarung; Rechtsschein; Vertretungsmacht; Klienten; Zusammenarbeit; Unterzeichnung; Mitteilung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 II 427Art. 11 Abs. 1 Bundesgesetz über das Schiffsregister. Für die Anmeldung zur Aufnahme in das Schiffsregister genügt das Glaubhaftmachen des Eigentums; das heisst, der Richter oder Beamte muss nicht überzeugt sein, dass der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist, sondern darf sich mit dem Nachweis der Wahrscheinlichkeit begnügen. Schiff; Schiffsregister; Eigentum; Motoryacht; Eintrag; Bundesgesetz; Eigentums; Obwalden; Besitz; Anmeldung; Eintragung; Bundesgesetzes; Zeitpunkt; Verkäuferin; Schiffsregisterführer; Käuferin; Alpnach; Schiffsverschreibung; Tagebuch; Schiffes; Regierungsrat; Glaubhaftmachen; Grundbuch; Schweiz; Kantons; Wahrscheinlichkeit; Grundbuchamt; Übernahmebescheinigung; Schiffsregisteramt
80 III 41Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Wirkungen auf das Vermögen des Schuldners (Art. 316 a SchKG). Verfügungsrecht des Schuldners über eine Forderung, die nicht zur Liquidationsmasse gezogen wurde. Verjährungseinrede (Art. 142 OR). Verwirkung nach kantonalem Prozessrecht. Schadenersatzpflicht des Konkursbeamten (Art. 5 SchKG). Voraussetzungen. Anwendung von Art. 42-44 OR. Haftung für Raterteilung. Pflichten desjenigen, der die Entschliessungen einer andern Person in einer für sie wichtigen Angelegenheit durch Auskünfte und Empfehlungen zu beeinflussen sucht. Verschweigen einer wesentlichen Tatsache als widerrechtliches Verhalten. Verschulden. Kausalzusammenhang zwischen der Verschweigung und dem Schaden; Kognition des Bundesgerichts. Festsetzung des Schadens. Gründe für die Ermässigung der Ersatzpflicht. Schaden; Beklagten; Beirat; Beiratschaft; Konkurs; Verhalten; Firma; ätte; Geschäft; Klägers; SchKG; Möbel; Gläubiger; Schadenersatz; Schadens; Möbelfabrik; Verbindung; Verschulden; Verfügung; Aufhebung; Ersatz; Vorinstanz; öglich; üsse; Übernahme; Steigerung; Recht; Haftung; Ersatzpflicht; Konkursamt